Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Klimenta Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Harenberger Str. 47, 30453 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 224543
EUID
DEP2305.HRB224543
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
751/25 - 7 -
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jan Kind
Adresse
Bristoler Straße 6, 30175 Hannover
Telefon
0511/724 923 39
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung
16.07.2026 , 11:47 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Übernahme und das Halten von anderen Unternehmen und Gesellschaften und von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften im In- und Ausland sowie der Betrieb eines Unternehmens in den Bereichen Tiefbau und Eisenflechterei.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 16.07.2026 ist das Amtsgericht Hannover in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Klimenta Holding GmbH, Harenberger Straße 47, 30453 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 224543), tätig geworden. Es ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin erfolgt. Mit Wirkung ab diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan Kind bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls auch Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 751/25 - 7 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Klimenta Holding GmbH, Harenberger Straße 47, 30453 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 224543), ist am 16.07.2026 um 11:47 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin s…
905 IN 751/25 - 7 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Klimenta Holding GmbH, Harenberger Straße 47, 30453 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 224543), ist am 16.07.2026 um 11:47 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan Kind, Bristoler Straße 6, 30175 Hannover, Tel.: 0511/724 923 39, Fax: 0511/763 736 26, E-Mail: kind@esche.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 16.07.2026
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