Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KLC Ticketing System & Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 22118
EUID
DEG1312.HRB22118
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
35 IN 309/18
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Roland Gronau
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 8, 14467 Potsdam
Termine & Fristen
Prüfungstermin
29.09.2025
Schlusstermin
09.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KLC Ticketing System & Service GmbH ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Roland Gronau bestellt. Das Verfahren umfasst die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren, wobei ein Widerspruch gegen Forderungen bis zum 29.09.2025 einzureichen ist. Der Insolvenzverwalter hat am 12.08.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt; die Gläubiger können hierzu innerhalb von drei Wochen Stellung nehmen. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 322.662,11 EUR. Die Vergütung des Verwalters wurde bereits festgesetzt, wobei aufgrund einer außergewöhnlich umfangreichen Abwicklung eine Regelvergütung nebst einem Zuschlag von 20 % sowie eine Auslagenpauschale beschlossen wurde. Ein Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung und des Schlussverzeichnisses ist für den 09.03.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
KLC Ticketing System & Service GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 22118 P), Friedrich-Franz-Straße 19, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Klaas, Oberbauerschaft 49, 48308 Senden
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
KLC Ticketing System & Service GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 22118 P), Friedrich-Franz-Straße 19, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Klaas, Oberbauerschaft 49, 48308 Senden
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 35 IN 309/18 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 322.662,11 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 33.269,16 EUR zur Verfügung, wovon zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen sind. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
35 IN 309/18, Amtsgericht Potsdam, 30. Januar 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 309/18
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
KLC Ticketing System & Service GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 22118 P), Friedrich-Franz-Straße 19, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Klaas wurde die Vergütung d…
35 IN 309/18
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
KLC Ticketing System & Service GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 22118 P), Friedrich-Franz-Straße 19, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Klaas wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Roland Gronau, Friedrich-Ebert-Straße 8, 14467 Potsdam festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 62.030,10 EUR.
Es wurde die Regelvergütung nebst Zuschlägen in Höhe von 20 % für die außergewöhnlich umfangreiche Abwicklung des Insolvenzverfahrens aufgrund der schlechten Erreichbarkeit des Geschäftsführers, der ungeordneten Geschäftsunterlagen und der komplexen Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Geschäftsführer, der Gesellschafterin und Sozialversicherungsträgern festgesetzt, §§ 2, 3 InsVV a.F.
An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt.
Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 31 Zustellungen gewährt.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
35 IN 309/18, Amtsgericht Potsdam, 30. Januar 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 309/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
KLC Ticketing System & Service GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 22118 P), Friedrich-Franz-Straße 19, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Klaas wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Schlusstermin mi…
35 IN 309/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
KLC Ticketing System & Service GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 22118 P), Friedrich-Franz-Straße 19, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Klaas wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Schlusstermin mit folgender Tagesordnung:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 09.03.2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 30. Januar 2026, 35 IN 309/18
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
KLC Ticketing System & Service GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 22118 P), Friedrich-Franz-Straße 19, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Klaas hat der Verwalter am 12.08.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütun…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
KLC Ticketing System & Service GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 22118 P), Friedrich-Franz-Straße 19, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Klaas hat der Verwalter am 12.08.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 14. August 2025, 35 IN 309/18
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
KLC Ticketing System & Service GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 22118 P), Friedrich-Franz-Straße 19, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Klaas wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
KLC Ticketing System & Service GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 22118 P), Friedrich-Franz-Straße 19, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Klaas wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 29.09.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 14. August 2025, 35 IN 309/18
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KLC Ticketing System & Service GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 22118 P), Friedrich-Franz-Straße 19, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Klaas
wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Rechtsbehelfsbe…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KLC Ticketing System & Service GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 22118 P), Friedrich-Franz-Straße 19, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Klaas
wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RpflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 16. Juli 2026, 35 IN 309/18
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.