Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kleeschulte Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Leinenstraße 24, 59566 Lippstadt
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 13887
EUID
DER2809.HRB13887
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
97 IN 215/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marco Kuhlmann
Adresse
Nöttentor 2, 59494 Soest
Telefon
02921-6710389
Termine & Fristen
Eröffnung
26.11.2025 , 07:59 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.01.2026
Berichtstermin
04.02.2026
Prüfungstermin
24.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Peters + Laza Bauunternehmung GmbH & Co. KG.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kleeschulte Verwaltungs GmbH ist am 26.11.2025 um 07:59 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde von der Schuldnerin gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marco Kuhlmann ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 14.01.2026. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 04.02.2026. In einem weiteren Verfahrensschritt wird Georg Kreplin zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabenbereich die Prüfung der Forderungsanmeldungen der Peters und Laza Bauunternehmung GmbH & Co. KG umfasst. Für diesen Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. Der Prüfungsstichtag für das schriftliche Verfahren zur Prüfung angemeldeter Forderungen ist der 24.07.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 215/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13887 eingetragenen Kleeschulte Verwaltungs GmbH, Leinenstraße 24, 59556 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lukas Kleeschulte, Im Segenka…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 215/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13887 eingetragenen Kleeschulte Verwaltungs GmbH, Leinenstraße 24, 59556 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lukas Kleeschulte, Im Segenkamp 22, 59510 Lippetal
wird Georg Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der Forderungsanmeldungen der Peters und Laza Bauunternehmung GmbH & Co. KG. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
97 IN 215/25
Amtsgericht Paderborn, 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 215/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13887 eingetragenen Kleeschulte Verwaltungs GmbH, Leinenstraße 24, 59556 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lukas Kleeschulte, Im Segenka…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 215/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13887 eingetragenen Kleeschulte Verwaltungs GmbH, Leinenstraße 24, 59556 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lukas Kleeschulte, Im Segenkamp 22, 59510 Lippetal
wird angeordnet:
Die angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 233 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
97 IN 215/25
Amtsgericht Paderborn, 12.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 215/25
97 IN 215/25
AMTSGERICHT PADERBORN
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13887 eingetragenen Kleeschulte Verwaltungs GmbH, Leinenstraße 24, 59556 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lukas Klee…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 215/25
97 IN 215/25
AMTSGERICHT PADERBORN
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13887 eingetragenen Kleeschulte Verwaltungs GmbH, Leinenstraße 24, 59556 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lukas Kleeschulte, Leinenstraße 24, 59556 Lippstadt
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.11.2025, um 07:59 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Nöttentor 2, 59494 Soest, Telefon: 02921-6710389, Fax: 02921 / 671 03 94.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 04.02.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 21.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 233 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
Paderborn, 26.11.2025
Amtsgericht
Vondey
Richter am Amtsgericht
97 IN 215/25
Paderborn, 26.11.2025
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