Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MGH Eventcenter GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Saalestr. 11a, 97616 Bad Neustadt
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Schweinfurt HRA 10007
EUID
DED4608V.HRA10007
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 293/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger
Adresse
Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.12.2024 , 08:21 Uhr
Einstellung
31.03.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGH Eventcenter UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen des Amtsgerichts Paderborn. Zuerst wurden die am 04.12.2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 31.03.2026 aufgehoben. Im Anschluss daran ist der am 27.11.2024 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch denselben Beschluss vom 31.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Das Verfahren ist damit ohne Eröffnung beendet.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGH Eventcenter UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, vertreten durch die Bad Mergentheimer Discotheken Verwaltungsgesellschaft mbH, wurde beim Amtsgericht Paderborn unter dem Aktenzeichen 2 IN 293/24 behandelt. Am 04.12.2024 sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Re…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGH Eventcenter UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, vertreten durch die Bad Mergentheimer Discotheken Verwaltungsgesellschaft mbH, wurde beim Amtsgericht Paderborn unter dem Aktenzeichen 2 IN 293/24 behandelt. Am 04.12.2024 sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die am 27.11.2024 eingegangene Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist durch Beschluss vom 31.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Gleichzeitig sind die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen mit diesem Beschluss aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 293/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRA 10007 eingetragenen MGH Eventcenter UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Saalestraße 11 a, 97616 Bad Neustadt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Ges…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 293/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRA 10007 eingetragenen MGH Eventcenter UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Saalestraße 11 a, 97616 Bad Neustadt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 7863 eingetragene Bad Mergentheimer Discotheken Verwaltungsgesellschaft mbH, Schäferbreite 8, 34379 Calden, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Helmut Thiel, Heerstraße 48 , 32805 Horn-Bad Meinberg,
sind die am 04.12.2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 31.03.2026 aufgehoben worden.
Paderborn, 31.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 293/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRA 10007 eingetragenen MGH Eventcenter UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Saalestraße 11 a, 97616 Bad Neustadt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Ges…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 293/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRA 10007 eingetragenen MGH Eventcenter UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Saalestraße 11 a, 97616 Bad Neustadt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 7863 eingetragene Bad Mergentheimer Discotheken Verwaltungsgesellschaft mbH, Schäferbreite 8, 34379 Calden, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Helmut Thiel, Heerstraße 48 , 32805 Horn-Bad Meinberg,
ist der am 27.11.2024 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 27.11.2024 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 31.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Paderborn, 31.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 293/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRA 10007 eingetragenen MGH Eventcenter UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Saalestraße 11 a, 97616 Bad Neustadt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Ges…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 293/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRA 10007 eingetragenen MGH Eventcenter UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Saalestraße 11 a, 97616 Bad Neustadt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 7863 eingetragene Bad Mergentheimer Discotheken Verwaltungsgesellschaft mbH, Schäferbreite 8, 34379 Calden, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Thiel, Heerstraße 62, 32805 Horn-Bad Meinberg,
ist am 04.12.2024, um 08:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2 IN 293/24
Amtsgericht Paderborn, 04.12.2024
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