Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klinke e.V. ist am 27.10.2025 um 10:00 Uhr durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet worden. Zuvor war Thomas Beck bereits am 01.10.2025 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht am 27.10.2025 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 16.12.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 27.01.2026 bei dem Amtsgericht Chemnitz einzureichen. Auf einen Berichtstermin wurde verzichtet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 1715/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Klinke e.V., vertr. d. d. Vorstände Rosenplatz 4, 09126 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , VR 1603
vertreten durch den Vorstand Thomas Seidel
- wurde am 01.10.2025 um 13:10 Uhr Thomas Beck, König…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 1715/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Klinke e.V., vertr. d. d. Vorstände Rosenplatz 4, 09126 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , VR 1603
vertreten durch den Vorstand Thomas Seidel
- wurde am 01.10.2025 um 13:10 Uhr Thomas Beck, Königsbrücker Straße 31 - 33, 01099 Dresden, Telefax 0351 26441101, Website www.anwaelte-beck.de, Email geschäftlich dresden@anwaelte-beck.de, Telefon geschäftlich 0351 26441100 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 1715/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klinke e.V., vertr. d. d. Vorstände Rosenplatz 4, 09126 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , VR 1603
vertreten durch den Vorstand Thomas Seidel
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 27.10.2025 die Mass…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 1715/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klinke e.V., vertr. d. d. Vorstände Rosenplatz 4, 09126 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , VR 1603
vertreten durch den Vorstand Thomas Seidel
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 27.10.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
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Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 1715/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klinke e.V., vertr. d. d. Vorstände Rosenplatz 4, 09126 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , VR 1603
vertreten durch den Vorstand Thomas Seidel
ergeht nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen des Sc…
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Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 1715/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klinke e.V., vertr. d. d. Vorstände Rosenplatz 4, 09126 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , VR 1603
vertreten durch den Vorstand Thomas Seidel
ergeht nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen des Schuldners wird am 27.10.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Thomas Beck
Königsbrücker Straße 31 - 33
01099 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 26441100
Telefax: 0351 26441101
Email geschäftlich: dresden@anwaelte-beck.de
Website: www.anwaelte-beck.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an den Schuldner.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 16.12.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, dürfen nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, den Schuldner und die Gläubiger bis zum 27.01.2026 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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