Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Klöpfer & Meyer GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Dischingerweg 5, 72070 Tübingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRA 721080
EUID
DEB8534.HRA721080
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
21 IN 194/19
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
24.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Klöpfer & Meyer GmbH & Co. KG erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 24.1<0xE2><0x80><0xAF>11.<0xE2><0x80><0xAF>2025 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht zu erheben. Ein wirksamer Widerspruch muss in Form eines unterschriebenen Schreibmens unter Angabe des Aktenzeichens oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erfolgen; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 194/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Klöpfer & Meyer GmbH & Co. KG, c/o Verlagsbüro Hubert Klöpfer, Untere Mühle 2, 72070 Tübingen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Klöpfer & Meyer Verwaltungsgesellschaft mbH, c/o Narr Francke Attempto, Dischinger Weg 5, 72070 Tübingen, …
21 IN 194/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Klöpfer & Meyer GmbH & Co. KG, c/o Verlagsbüro Hubert Klöpfer, Untere Mühle 2, 72070 Tübingen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Klöpfer & Meyer Verwaltungsgesellschaft mbH, c/o Narr Francke Attempto, Dischinger Weg 5, 72070 Tübingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hubert Klöpfer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 721080
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 12.09.2025
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