Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Koch Karosserie- und Lackservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Auf der neuen Reihe 9, 37574 Einbeck
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 207140
EUID
DEP2204.HRB207140
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
71 IN 34/24 EIN
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Liese
Kanzlei
GÖRG Insolvenzverwaltung Partnerschaft von RAe mbB
Adresse
Frankfurter Straße 5, 38122 Braunschweig
Telefon
0531/2885377-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.05.2024 , 13:00 Uhr
Eröffnung
01.07.2024 , 10:30 Uhr
Masseunzulänglichkeit
11.07.2024
Berichtigung
16.07.2024
Forderungsanmeldefrist
28.08.2024
Berichtstermin
25.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
Unfallinstandsetzung, Glasservice, Scheibenaustausch, Scheibenreparatur, Lackierarbeiten aller Art, sowie Schadenssteuerung für die bzw. mit der Versicherung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Koch Karosserie- und Lackierservice GmbH ist am 13.05.2024 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung begonnen worden. Rechtsanwalt Stefan Liese ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.07.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Stefan Liese ist als Insolvenzverwalter bestätigt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 28.08.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.09.2024. Am 16.07.2024 sind die Beschlüsse vom 13.05.2024 und 01.07.2024 berichtigt worden, wobei die korrekte Firmenbezeichnung als Koch Karosserie- und Lackierservice GmbH festgelegt wurde. Am 11.07.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 34/24 EIN: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Koch Karosserie- und Lackservice GmbH, Auf der neuen Reihe 9, 37574 Einbeck (AG Göttingen, HRB 207140), vertr. d.: Nicolai Koch, (Geschäftsführer), ist am 13.05.2024 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordne…
71 IN 34/24 EIN: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Koch Karosserie- und Lackservice GmbH, Auf der neuen Reihe 9, 37574 Einbeck (AG Göttingen, HRB 207140), vertr. d.: Nicolai Koch, (Geschäftsführer), ist am 13.05.2024 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Liese, GÖRG Insolvenzverwaltung Partnerschaft von RAe mbB, Frankfurter Straße 5, 38122 Braunschweig, Tel.: 0531/2885377-0, Fax: 0531/2885377-9 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 13.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 34/24 EIN: Über das Vermögen der Koch Karosserie- und Lackservice GmbH, Auf der neuen Reihe 9, 37574 Einbeck (AG Göttingen, HRB 207140), vertr. d.: Nicolai Koch, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2024 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Liese, GÖRG Insolv…
71 IN 34/24 EIN: Über das Vermögen der Koch Karosserie- und Lackservice GmbH, Auf der neuen Reihe 9, 37574 Einbeck (AG Göttingen, HRB 207140), vertr. d.: Nicolai Koch, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2024 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Liese, GÖRG Insolvenzverwaltung Partnerschaft von RAe mbB, Frankfurter Straße 5, 38122 Braunschweig, Tel.: 0531/2885377-0, Fax: 0531/2885377-9.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.08.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 25.09.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.08.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (25.09.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 34/24 EIN: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Koch Karosserie- und Lackierservice GmbH, Auf der neuen Reihe 9, 37574 Einbeck (AG Göttingen, HRB 207140), vertr. d.: Nicolai Koch, (Geschäftsführer), sind die Beschlüsse vom 13.05.2024 und 1.07.2024 berichtigt worden.
Statt
Koch Karosserie- und Lackservi…
71 IN 34/24 EIN: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Koch Karosserie- und Lackierservice GmbH, Auf der neuen Reihe 9, 37574 Einbeck (AG Göttingen, HRB 207140), vertr. d.: Nicolai Koch, (Geschäftsführer), sind die Beschlüsse vom 13.05.2024 und 1.07.2024 berichtigt worden.
Statt
Koch Karosserie- und Lackservice GmbH
lautet die korrekte Firmenbezeichnung der Insolvenzschuldnerin:
Koch Karosserie- und Lackierservice GmbH
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 oder dem Landgericht Göttingen, Berliner Straße 8, - Eingang Maschmühlenweg 11-37073 Göttingen, Postanschrift: Postfach 2628, 37016 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1257175608215-000185583 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 16.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 34/24 EIN: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der Koch Karosserie- und Lackierservice GmbH, Auf der neuen Reihe 9, 37574 Einbeck (AG Göttingen, HRB 207140), vertr. d.: Nicolai Koch, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 11.07.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllun…
71 IN 34/24 EIN: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der Koch Karosserie- und Lackierservice GmbH, Auf der neuen Reihe 9, 37574 Einbeck (AG Göttingen, HRB 207140), vertr. d.: Nicolai Koch, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 11.07.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Göttingen, 15.07.2024
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