Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SDL Lager & Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Walkemühlenweg 23, 37574 Einbeck
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 200891
EUID
DEP2204.HRB200891
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
71 IN 70/23
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Karina Schwarz
Adresse
Bertastraße 10, 30159 Hannover
Telefon
0511/4753390
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.05.2024 , 14:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Anbieten von Dienst- und Serviceleistungen für Spediteure, Bereitstellung und Steuerung von Fahrpersonal, Krisenmanagement und Controlling für Spediteure, externe Schulung Fahrpersonal, Lagerlogistik und Palettenhandling, Internetverkauf von genehmigungsfreien Waren aller Art und Buggy-Fahrzeugvermietung sowie alle damit in Verbindung stehenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der SDL Lager & Logistik GmbH, Einbeck, ist am 13.05.2024 um 14:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karina Schwarz bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Die Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Notfrist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 70/23 EIN: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SDL Lager & Logistik GmbH, Walkemühlenweg 23, 37574 Einbeck (AG Göttingen, HRB 200891), vertr. d.: Müller Dirk, (Geschäftsführer), ist am 13.05.2024 um 14:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügu…
71 IN 70/23 EIN: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SDL Lager & Logistik GmbH, Walkemühlenweg 23, 37574 Einbeck (AG Göttingen, HRB 200891), vertr. d.: Müller Dirk, (Geschäftsführer), ist am 13.05.2024 um 14:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karina Schwarz, Bertastraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511/4753390, Fax: 0511/4753399, E-Mail: Hannover@insolvenzverwaltungen.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 13.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 70/23 EIN: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SDL Lager & Logistik GmbH, Walkemühlenweg 23, 37574 Einbeck (AG Göttingen, HRB 200891), vertr. d.: Müller Dirk, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.09.2024 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.…
71 IN 70/23 EIN: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SDL Lager & Logistik GmbH, Walkemühlenweg 23, 37574 Einbeck (AG Göttingen, HRB 200891), vertr. d.: Müller Dirk, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.09.2024 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Göttingen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 12.09.2024
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