Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Konrad GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 2454
EUID
DET3304V.HRB2454
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 53/26
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Alexander Gimbel
Rolle
Nachlasspfleger
Adresse
Ludwigstraße 16, 76726 Germersheim
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
23.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über den Nachlass der Konrad GmbH ist am 23.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens wurde gemäß § 26 Abs. 1 InsO zurückgewiesen. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 53/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über den Nachlass der Konrad GmbH, Am Stubenacker 13, 76833 Siebeldingen (AG Landau in der Pfalz, HRB 2454), vertr. d.: Alexander Gimbel, Ludwigstraße 16, 76726 Germersheim, (Nachlasspfleger), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.06.2026 mangels Masse …
3 IN 53/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über den Nachlass der Konrad GmbH, Am Stubenacker 13, 76833 Siebeldingen (AG Landau in der Pfalz, HRB 2454), vertr. d.: Alexander Gimbel, Ludwigstraße 16, 76726 Germersheim, (Nachlasspfleger), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Landau in der Pfalz, 23.06.2026
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