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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Betrieb einer Bau- und Möbelschreinerei. Die Gesellschaft kann gleiche oder ähnliche Unternehmen erwerben, oder sich an solchen beteiligen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, sowie Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.
Das Amtsgericht Bonn hat am 08.01.2026 um 10:14 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Konrad H. Mondorf GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 1933, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Der Geschäftsführer des Schuldners ist Herr Herbert Konrad Mondorf. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Sebastian Harder bestellt. Mit der Anordnung sind Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an den Schuldner zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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