Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kreß Gesellschaft mit beschränkter Haftung Tankstelle und Autoreparatur
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hanauer Landstr. 39, 63579 Freigericht
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 11983
EUID
DEM1502.HRB11983
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 88/19
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Stichtag Prüfung
22.10.2024
Datum Beschluss
28.04.2025
Schlusstermin
29.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Esso-Tankstelle, Reparatur von Kraftfahrzeugen aller Art, der Groß- und Einzelhandel mit allen Artikeln, insbesondere Kfz-Ersatzteile und Kfz-Reifen, sowie der Handel mit Kraftfahrzeugen und Kfz-Ersatzteilen nebst Zubehör
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kreß Gesellschaft mit beschränkter Haftung Tankstelle und Autoreparatur ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein besonderer Prüfungstermin ist auf den 22.10.2024 festgesetzt. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor diesem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank Bayer ist bestellt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt, wobei die Veröffentlichung der Beträge gemäß § 64 II S. 2 InsO unterbleibt. Die Berechnungsmasse beträgt 57.978,79 €.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kreß Gesellschaft mit beschränkter Haftung Tankstelle und Autoreparatur ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Stichtag auf den 22.10.2024 bestimmt wurde. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank Bayer h…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kreß Gesellschaft mit beschränkter Haftung Tankstelle und Autoreparatur ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Stichtag auf den 22.10.2024 bestimmt wurde. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank Bayer hat seine Vergütung festsetzen lassen, wofür eine Berechnungsmasse von 57.978,79 € zugrunde gelegt wurde. Das Verfahren schreitet zur Schlussverteilung voran. Der verfügbare Massebestand beträgt 56.309,12 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 113.114,17 EUR zu berücksichtigen sind. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist auf den 29.07.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 88/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kreß Gesellschaft mit beschränkter Haftung Tankstelle und Autoreparatur, Hanauer Landstraße 39, 63579 Freigericht (AG Hanau, HRB 11983), vertr. d.: Jeremy Gene Derse, Eichborndamm 80, 13403 Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ab…
70 IN 88/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kreß Gesellschaft mit beschränkter Haftung Tankstelle und Autoreparatur, Hanauer Landstraße 39, 63579 Freigericht (AG Hanau, HRB 11983), vertr. d.: Jeremy Gene Derse, Eichborndamm 80, 13403 Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.10.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 19.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 88/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kreß Gesellschaft mit beschränkter Haftung Tankstelle und Autoreparatur, Hanauer Landstraße 39, 63579 Freigericht (AG Hanau, HRB 11983), vertr. d.: Jeremy Gene Derse, Eichborndamm 80, 13403 Berlin, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Inso…
70 IN 88/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kreß Gesellschaft mit beschränkter Haftung Tankstelle und Autoreparatur, Hanauer Landstraße 39, 63579 Freigericht (AG Hanau, HRB 11983), vertr. d.: Jeremy Gene Derse, Eichborndamm 80, 13403 Berlin, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank Bayer, Seestraße 13, 63571 Gelnhausen, Tel.: 06051/ 92020, Fax: 06051/ 920 220, E-Mail: buero@ra-bayer.com wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 57.978,79 €
Erhöhungen wurden nicht beantragt, Herabsetzungsfaktoren sind nicht ersichtlich.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 31.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 88/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kreß Gesellschaft mit beschränkter Haftung Tankstelle und Autoreparatur, Hanauer Landstraße 39, 63579 Freigericht (AG Hanau, HRB 11983), vertr. d.: Jeremy Gene Derse, Eichborndamm 80, 13403 Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schl…
70 IN 88/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kreß Gesellschaft mit beschränkter Haftung Tankstelle und Autoreparatur, Hanauer Landstraße 39, 63579 Freigericht (AG Hanau, HRB 11983), vertr. d.: Jeremy Gene Derse, Eichborndamm 80, 13403 Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 29.07.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 28.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 88/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kreß Gesellschaft mit beschränkter Haftung Tankstelle und Autoreparatur, Hanauer Landstraße 39, 63579 Freigericht (AG Hanau, HRB 11983), vertr. d.: Jeremy Gene Derse, Eichborndamm 80, 13403 Berlin, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das V…
70 IN 88/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kreß Gesellschaft mit beschränkter Haftung Tankstelle und Autoreparatur, Hanauer Landstraße 39, 63579 Freigericht (AG Hanau, HRB 11983), vertr. d.: Jeremy Gene Derse, Eichborndamm 80, 13403 Berlin, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank Bayer, Seestraße 13, 63571 Gelnhausen, Tel.: 06051/ 92020, Fax: 06051/ 920 220, E-Mail: buero@ra-bayer.com hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 56.309,12 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 113.114,17 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hanau, 28.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 88/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kreß Gesellschaft mit beschränkter Haftung Tankstelle und Autoreparatur, Hanauer Landstraße 39, 63579 Freigericht (AG Hanau, HRB 11983), vertr. d.: Jeremy Gene Derse, Eichborndamm 80, 13403 Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den…
70 IN 88/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kreß Gesellschaft mit beschränkter Haftung Tankstelle und Autoreparatur, Hanauer Landstraße 39, 63579 Freigericht (AG Hanau, HRB 11983), vertr. d.: Jeremy Gene Derse, Eichborndamm 80, 13403 Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hanau, 28.04.2025
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