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Insolvenzprofil
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Garten- und Landschaftsbau; insbesondere Gartengestaltung, Garten- und Grundstückspflege, Herstellung von Wasserspielen, Handel mit Pflanzen und Baustoffen für die Gartengestaltung.
Im Insolvenzverfahren der Kretz-Gartenbau GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Friedemann Kretz, hat das Amtsgericht Wetzlar die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen angeordnet. Für den ersten nachträglichen Anmeldetermin bis zum 26.07.2024 wurde ein Stichtag von 16.08.2024 bestimmt. Die Insolvenztabelle wurde zur Einsicht niedergelegt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden weitere Forderungen bis zum 08.07.2025 nachträglich angemeldet. Für diese Forderungen wurde ein neuer Stichtag von 19.08.2025 festgelegt. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang der Forderungen kann bis zu den jeweiligen Stichtagen Widerspruch erhoben werden. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Das Verfahren ist in der Phase der Forderungsprüfung und -feststellung.
Originalbekanntmachung
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