die Durchführung von Trockenbau- und Raumausstatterarbeiten jeder Art sowie der Im- und Export von Bauelementen jeder Art und von Lebensmitteln kroatischer, serbischer und bosnischer Spezialitäten
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der RIMX Trockenbau GmbH ist die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Die Berechnung der Vergütung erfolgte auf Basis einer Insolvenzmasse von 21.256,66 EUR. Im weiteren Verlauf ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt worden, nachdem die Verwertung der Masse beendet ist. Zur Verteilung steht ein Betrag von 14.195,99 EUR zur Verfügung, während die Summe der festgestellten Forderungen 137.842,2 nachweislich beträgt. Für das Verfahren wurde zudem das schriftliche Verfahren angeordnet. Ein schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung, der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände sowie zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist anberaumt. Einwendungen sind bis zum 21.04.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 346/18
In dem Insolvenzverfahren RIMX Trockenbau GmbH, Carl-Ulrich-Straße 139, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 49309), vertr. d.: Mijo Rimac, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt w…
Geschäftsnummer: 8 IN 346/18
In dem Insolvenzverfahren RIMX Trockenbau GmbH, Carl-Ulrich-Straße 139, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 49309), vertr. d.: Mijo Rimac, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, (Ffm.-Fach 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10 - 0, Fax: 069/95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.dewird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 21.256,66 EURO ausgegangen.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III S. 1 InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern. Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten, § 8 III S. 2 InsVV.
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 21.256,66 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR 8.502,66, die insbesondere aufgrund des obstruktiven Geschäftsführers bzw. der fehlenden Geschäftsunterlagen geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 10% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR 9.352,93 rechtfertigt. Auf den Vergütungsantrag wird verwiesen.
Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.06.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
10.06.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 346/18
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RIMX Trockenbau GmbH, Carl-Ulrich-Straße 139, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 49309),
vertreten durch:
Mijo Rimac, (Geschäftsführer),
wird die Zustimmung zur Schluss…
Amtsgericht Offenbach am Main
10.06.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 346/18
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RIMX Trockenbau GmbH, Carl-Ulrich-Straße 139, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 49309),
vertreten durch:
Mijo Rimac, (Geschäftsführer),
wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Koch
Rechtspflegerin
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)
AZ: 8 IN 346/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIMX Trockenbau GmbH, Carl-Ulrich-Straße 139, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 49309), vertr. d.: Mijo Rimac, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der …
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)
AZ: 8 IN 346/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIMX Trockenbau GmbH, Carl-Ulrich-Straße 139, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 49309), vertr. d.: Mijo Rimac, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten - ein Betrag von 14195,99 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 137842,25 EUR.
Amtsgericht Offenbach am Main, 19.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 346/18:
In dem Insolvenzverfahren RIMX Trockenbau GmbH, Carl-Ulrich-Straße 139, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 49309), vertr. d.: Mijo Rimac, (Geschäftsführer),
wird das schriftliche Verfahren angeordnet(§ 5 Absatz 2 InsO).
Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung d…
8 IN 346/18:
In dem Insolvenzverfahren RIMX Trockenbau GmbH, Carl-Ulrich-Straße 139, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 49309), vertr. d.: Mijo Rimac, (Geschäftsführer),
wird das schriftliche Verfahren angeordnet(§ 5 Absatz 2 InsO).
Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18,
63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 21.04.2025
beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 19.02.2025
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