Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kreutz, Karl-Heinz
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Hauptstraße 385, 55743 Idar-Oberstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRA 10231
EUID
DET2101V.HRA10231
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 31/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Annemarie Dhonau
Rolle
Sachwalterin
Adresse
Weierbacher Straße 44, 55743 Idar-Oberstein
Telefon
06784/90889930
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.06.2025
Eröffnung
01.09.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Karl-Heinz Kreutz, Apotheker, wurde am 12.06.2025 im Antragsverfahren eröffnet. Gemäß § 270a Abs. 1 InsO ist Rechtsanwältin Annemarie Dhonau zur vorläufigen Sachwalterin bestellt worden. Der Antragsteller ist berechtigt, sein Vermögen unter Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin weiter zu verwalten. Eine Berichtigung betrifft das Geburtsdatum des Schuldners, das korrekterweise der 25.03.1958 lautet. Am 01.09.2025 um 08:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es wurde Eigenverwaltung des Schuldners angeordnet. Der Schuldner ist berechtigt, unter Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen. Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 31.10.2025 bei der Sachwalterin anzumelden sowie Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 31/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Karl-Heinz Kreutz, Apotheker, geb. am 05.03.1958, Inh. Alte-Apotheke, Hauptstraße 385, 55743 Idar-Oberstein, ist am 12.06.2025 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zur vorläufigen Sachwalterin bestellt: Rechtsanwältin Annemarie D…
10 IN 31/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Karl-Heinz Kreutz, Apotheker, geb. am 05.03.1958, Inh. Alte-Apotheke, Hauptstraße 385, 55743 Idar-Oberstein, ist am 12.06.2025 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zur vorläufigen Sachwalterin bestellt: Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, Weierbacher Straße 44, 55743 Idar-Oberstein, Tel.: 06784/90889930, Fax: 06784/90889939, E-Mail: Idar-Oberstein@schiebe.de.
Der Antragsteller ist berechtigt, unter der Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin sein Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von dem Antragsteller und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 12.06.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 31/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Karl-Heinz Kreutz, Apotheker, geb. am 25.03.1958, Inh. Alte-Apotheke, Hauptstraße 385, 55743 Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach, HRA 10231), ist der Beschluss vom 12.06.2025 berichtigt worden.
Das dort angegebene Geburtsdatum des Antragsteller muss stat…
10 IN 31/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Karl-Heinz Kreutz, Apotheker, geb. am 25.03.1958, Inh. Alte-Apotheke, Hauptstraße 385, 55743 Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach, HRA 10231), ist der Beschluss vom 12.06.2025 berichtigt worden.
Das dort angegebene Geburtsdatum des Antragsteller muss statt 05.03.1958 richtigerweise 25.03.1958 heißen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 01.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 31/25 : Über das Vermögen des Karl-Heinz Kreutz, Apotheker, geb. am 25.03.1958, Inh. Alte-Apotheke, Hauptstraße 385, 55743 Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach, HRA 10231), ist am 01.09.2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalterin ist: Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, Weierbacher Straße 44, …
10 IN 31/25 : Über das Vermögen des Karl-Heinz Kreutz, Apotheker, geb. am 25.03.1958, Inh. Alte-Apotheke, Hauptstraße 385, 55743 Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach, HRA 10231), ist am 01.09.2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalterin ist: Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, Weierbacher Straße 44, 55743 Idar-Oberstein, Tel.: 06784/90889930, Fax: 06784/90889939, E-Mail: Idar-Oberstein@schiebe.de.
Es wurde Eigenverwaltung des Schuldners angeordnet.
Der Schuldner ist berechtigt, unter Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Sachwalterin schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 31.10.2025 anzumelden;
b) der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 01.09.2025
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agio.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
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