Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
C. Schmidt GmbH & Co. KG vertr. d. d. Schmidt GmbH, diese vertr. d. Dorothee Schmidt
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Michelswies 9, 55743 Idar-Oberstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRA 11708
EUID
DET2101V.HRA11708
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 53/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Lieser
Adresse
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
Telefon
0261 30479-0
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.05.2024
Gläubigerversammlung
15.07.2024
Forderungsanmeldefrist
09.07.2025
Prüfungstermin
28.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der C. Schmidt GmbH & Co. KG ist am 01.03.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser bestellt. Das Verfahren wird bis auf Weiteres im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 03.05.2024 anzumelden. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung am 15.07.2024 diente der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere die freihändige Veräußerung von Grundbesitz. Im weiteren Verfahrensverlauf sind Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO zur Teilnahme zugelassen worden. Diese wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 09.07.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Die Prüfung der nachrangigen Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Stichtag für die Prüfung ist auf den 28.07.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum können Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C. Schmidt GmbH & Co. KG vertr. d. d. Schmidt GmbH, diese vertr. d. Dorothee Schmidt, Michelswies 9, 55743 Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach, HRA 11708), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am I…
10 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C. Schmidt GmbH & Co. KG vertr. d. d. Schmidt GmbH, diese vertr. d. Dorothee Schmidt, Michelswies 9, 55743 Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach, HRA 11708), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 09.07.2025 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 30479-0, Fax: 0261 9114729 schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.07.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 10.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- 10 IN 53/23 -
Amtsgericht Idar-Oberstein, 01.03.2024
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen
der Firma C. Schmidt GmbH & Co. KG, Michelwies 9, 55743 Idar-Oberstein, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Christa Schmidt GmbH, diese vertreten durc…
- 10 IN 53/23 -
Amtsgericht Idar-Oberstein, 01.03.2024
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen
der Firma C. Schmidt GmbH & Co. KG, Michelwies 9, 55743 Idar-Oberstein, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Christa Schmidt GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin, Frau Eva Dorothee Schmidt
Amtsgericht Bad Kreuznach HRA Nr. 11708
-Schuldnerin-
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Eich Jakob und Partner, Bubenheimer Bann 8, 56070 Koblenz
1. wird heute am 01.03.2024 um 08.00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestimmt Herr Rechtsanwalt
Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 03.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 InsO (Beantragung einer Eigenverwaltung) bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 03.06.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.06.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Beschluss kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Idar-Oberstein
Mainzer Straße 180
55743 Idar-Oberstein
einzulegen.
Die Beschwerdefrist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Idar-Oberstein. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
-mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C. Schmidt GmbH & Co. KG vertr. d. d. Schmidt GmbH, diese vertr. d. Dorothee Schmidt, Michelswies 9, 55743 Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach, HRA 11708), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
15.07.2024.
Der Termin die…
10 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C. Schmidt GmbH & Co. KG vertr. d. d. Schmidt GmbH, diese vertr. d. Dorothee Schmidt, Michelswies 9, 55743 Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach, HRA 11708), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
15.07.2024.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Georg-Weierbach Blatt 1199
- Flur 6, Flurstück 20/4, Verkehrsfläche, Industriestraße, 5.025 m³
- Flur 6, Flurstück 20/6, Gebäude- und Freifläche, Industriestraße, 2.182 m³
- Flur 6, Flurstück 22/2, Gebäude- und Freifläche, Industriestraße, 10.507 m³
- Flur 6, Flurstück 48/5, Gebäude- und Freifläche, Industriestraße, 247 m³
- durch Kaufvertrag mit der Happich Immobilien GmbH und der Happich Innovation GmbH vom 21.03.2024 (Notar Dr. Henrich Fabis, Wuppertal, UVZ-Nr.: 323/2024 F); Kaufpreis: 3.800.000,00 €
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 11.06.2024
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