Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kriebel electrics GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Poststr. 11, 04158 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 32921
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEU1308.HRB32921
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 126/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Heiko Kratz
Adresse
Alfred-Kästner-Straße 44, 04275 Leipzig
Telefon
0341 46222 0
E-Mail
Termine & Fristen
Masseunzulänglichkeit angezeigt
09.07.2025
Entlassung und Bestellung Insolvenzverwalter
08.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Planung sowie Errichtung und Installation von elektrotechnischen Anlagen jedweder Art für Wohn-, Geschäfts- und Industriebauten sowie deren Wartung und langfristige Betreuung im Rahmen verschiedener Dienstleistungen. Gegenstand ist weiterhin die Errichtung von Schaltanlagen sowie das Anfertigen von entsprechenden technischen Zeichnungen. Des Weiteren erfolgt in diesem Zusammenhang das Anbieten bzw. die Vermittlung von Überwachungssystemen und -anlagen in eigener und/oder fremder Rechnung sowie die Überwachung und Umsetzung von Branschutzvorschriften in Theorie und/oder vor Ort beim Kunden.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Elektro & Elektronik
Subbranche
Elektroinstallation
Geschäftstätigkeit
Planung, Errichtung, Installation und Wartung elektrotechnischer Anlagen sowie Errichtung von Schaltanlagen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kriebel electrics GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat dem Gericht am 09.07.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, da das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht. Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen die Insolvenzverwalterin sind gemäß § 210 InsO unzulässig. Die Massegläubiger wurden aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Insolvenzverwalterin schriftlich geltend zu machen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kriebel electrics GmbH, Poststraße 11, 04158 Leipzig, ist beim Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 405 IN 126/21 anhängig. Die Schuldnerin ist vertreten durch den Geschäftsführer Norman Kriebel. Am 09.07.2025 hat die damalige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Nicol…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kriebel electrics GmbH, Poststraße 11, 04158 Leipzig, ist beim Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 405 IN 126/21 anhängig. Die Schuldnerin ist vertreten durch den Geschäftsführer Norman Kriebel. Am 09.07.2025 hat die damalige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Nicole Scholze, dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Es wurde festgestellt, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht. Die Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen die Insolvenzverwalterin sind gemäß § 210 InsO unzulässig. Die Massegläubiger wurden aufgefordert, ihre Ansprüche schriftlich bei der Insolvenzverwalterin geltend zu machen. Am 08.10.2026 ist die Insolvenzverwalterin Nicole Scholze aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt entlassen worden. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Heiko Kratz, Alfred-Kästner-Straße 44, 04275 Leipzig, bestellt worden. Gegen diese Entscheidung ist die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Leipzig einzulegen. Die Zustellung der Entscheidung kann durch Aufgabe zur Post oder öffentliche Bekanntmachung im Internet erfolgen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 126/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kriebel electrics GmbH, Poststraße 11, 04158 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32921
vertreten durch den Geschäftsführer Norman Kriebel
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 09.07.2025 die Masseun…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 126/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kriebel electrics GmbH, Poststraße 11, 04158 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32921
vertreten durch den Geschäftsführer Norman Kriebel
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 09.07.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen die Insolvenzverwalterin aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Nicole Scholze, Dortmunder Straße 2, 04357 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@kanzlei-scholze.de, Telefon geschäftlich: 0341 392 817 300, Telefax: 0341 392 817 309
schriftlich geltend zu machen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 126/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kriebel electrics GmbH, Poststraße 11, 04158 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32921
vertreten durch den Geschäftsführer Norman Kriebel
ergeht am 08.10.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Die Insolvenzverw…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 126/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kriebel electrics GmbH, Poststraße 11, 04158 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32921
vertreten durch den Geschäftsführer Norman Kriebel
ergeht am 08.10.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Die Insolvenzverwalterin Frau Rechtsanwältin Nicole Scholze wird aus wichtigem Grund aus dem Amt entlassen, § 59 Abs. 1 InsO.
2. Zum neuen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt
Heiko Kratz
Alfred-Kästner-Straße 44
04275 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 46222 0
Telefax: 0341 46222 79
Email geschäftlich: ra.heikokratz@kanzlei-kratz.com
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung im Inland durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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