Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Durchführung von Ingenieurleistungen im Maschinenbau; Entwicklung, Konstruktion, Projektierung von Anlagen, Geräten, maschinellen Einrichtungen sowie insbesondere Einzelfertigung von Vorrichtungen und Werkzeugen für die Blechbearbeitung; Vertrieb dieser oder ähnlicher Erzeugnisse in das In- und Ausland sowie die Beteiligung an Gesellschaften und die Übernahme der Geschäftsführung in diesen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEBACO Werkzeugbau GmbH ist am 31.01.2025 um 12:00 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Seidel bestellt worden. Forderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 14.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Die Frist zur Einreichung von Anträgen, Stellungnahmen und Widersprüchen gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen endet am 25.04.2025 beim Amtsgericht Dresden. Im weiteren Verfahren ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Widerspruch gegen diese Forderungen muss bis zum 12.08.2025 beim Amtsgericht Dresden eingereicht werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Originalbekanntmachung
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