Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 7620
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kruse Warenhandel Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Natorper Straße 28, 59439 Holzwickede
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRB 7620
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER2404.HRB7620
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
258 IN 21/14
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Ferdinand Dahm
Rolle
Geschäftsführer (gesetzlich vertreten)
Adresse
Am Kämpen 5, 44227 Dortmund
Termine & Fristen
Prüfungstermin
14.08.2025
Frist zur Kosteneinzahlung
13.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Komplementärstellung bei der Kruse Warenhandel GmbH & Co. KG, Hamm.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Geschäftstätigkeit
Komplementärstellung bei der Kruse Warenhandel GmbH & Co. KG
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kruse Warenhandel Verwaltungs GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Dortmund hat angeordnet, die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (Rang 0, lfd. Nr. 5 und 6) sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren zu prüfen. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 14.08.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund zur Einsicht niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kruse Warenhandel Verwaltungs GmbH ist beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 258 IN 21/14 anhängig. Zuerst wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 14.08.2025 festgelegt war. Im weiteren Ver…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kruse Warenhandel Verwaltungs GmbH ist beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 258 IN 21/14 anhängig. Zuerst wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 14.08.2025 festgelegt war. Im weiteren Verlauf hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt; die Forderungen der Insolvenzgläubiger beliefen sich auf 33.514,96 EUR, jedoch stand für die Verteilung kein Betrag zur Verfügung. Da die Insolvenzmasse nicht ausreichte, um die Verfahrenskosten zu decken, wurde das Verfahren mangels Masse eingestellt, sofern bis zum 13.11.2026 kein Kostenvorschuss in Höhe von 700,00 EUR gezahlt wird. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zu diesem Datum schriftlich Stellung zu nehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 21/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 7620 eingetragenen Kruse Warenhandel Verwaltungs GmbH, Natorper Straße 28, 59439 Holzwickede, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Ferdinand Dahm, Am Kämpen 5, 44…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 21/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 7620 eingetragenen Kruse Warenhandel Verwaltungs GmbH, Natorper Straße 28, 59439 Holzwickede, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Ferdinand Dahm, Am Kämpen 5, 44227 Dortmund
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (Rang 0, lfd. Nr. 5 und 6) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
258 IN 21/14
Amtsgericht Dortmund, 03.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 21/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 7620 eingetragenen Kruse Warenhandel Verwaltungs GmbH, Natorper Straße 28, 59439 Holzwickede, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Ferdinand Dahm, Am Kämpen 5, 44…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 21/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 7620 eingetragenen Kruse Warenhandel Verwaltungs GmbH, Natorper Straße 28, 59439 Holzwickede, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Ferdinand Dahm, Am Kämpen 5, 44227 Dortmund
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 33.514,96 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
258 IN 21/14
Amtsgericht Dortmund, 05.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 21/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 7620 eingetragenen Kruse Warenhandel Verwaltungs GmbH, Natorper Straße 28, 59439 Holzwickede, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Ferdinand Dahm, Am Kämpen 5, 44…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 21/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 7620 eingetragenen Kruse Warenhandel Verwaltungs GmbH, Natorper Straße 28, 59439 Holzwickede, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Ferdinand Dahm, Am Kämpen 5, 44227 Dortmund
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 13.11.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 700,00 EUR bei der Zahlstelle Dortmund, Bundesbank IBAN DE04440000000044001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis des Verwalters zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
258 IN 21/14
Amtsgericht Dortmund, 02.10.2026
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