Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 10092
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ZPB Gastro GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Massener Straße 50, 59423 Unna
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRB 10092
EUID
DER2404.HRB10092
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
252 IN 41/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
27.01.2025
Prüfungsstichtag
31.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Betreiben einer Gastronomie, Catering, Bar und Bistro.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZPB Gastro GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10092, ist eröffnet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Dortmund. Die gesetzlich vertretenen Geschäftsführer sind Herr Benjamin Blume und Herr Thorben Zitt. Im Rahmen des Verfahrens wird eine nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung mit der laufenden Nummer 47 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft gemäß § 177 Abs. 1 InsO. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 31.07.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die zu prüfende Forderung bei Gericht eingehen, falls dieser die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestreitet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen bereits festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung gemäß § 179 Abs. 3 S. 3 InsO. Die Bekanntmachung wurde am 03.07.2025 vom Amtsgericht Dortmund veröffentlicht.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZPB Gastro GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10092, wird vom Amtsgericht Dortmund (Aktenzeichen: 252 IN 41/23) durchgeführt. Die gesetzlichen Vertreter sind die Geschäftsführer Benjamin Blume und Thorben Zitt. Im Verfahren werden nachträgli…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZPB Gastro GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10092, wird vom Amtsgericht Dortmund (Aktenzeichen: 252 IN 41/23) durchgeführt. Die gesetzlichen Vertreter sind die Geschäftsführer Benjamin Blume und Thorben Zitt. Im Verfahren werden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Für die lfd. Nr. 47 beträgt der Prüfungsstichtag der 31.07.2025, an dem ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen muss. Für die lfd. Nrn. 28-46 ist der entsprechende Prüfungsstichtag der 27.01.2025. Die Tabellen mit den zu prüfenden Forderungen und Urkunden liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 nieder. Gläubiger, deren Forderungen bereits festgestellt wurden, erhalten keine Benachrichtigung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 41/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10092 eingetragenen ZPB Gastro GmbH, Massener Straße 50, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Benjamin Blume, Auf der Scholle 33, 59199 Bönen un…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 41/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10092 eingetragenen ZPB Gastro GmbH, Massener Straße 50, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Benjamin Blume, Auf der Scholle 33, 59199 Bönen und Herrn Thorben Zitt,
Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 47 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 31.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
252 IN 41/23
Amtsgericht Dortmund, 03.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 41/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10092 eingetragenen ZPB Gastro GmbH, Massener Straße 50, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Benjamin Blume, Auf der Scholle 33, 59199 Bönen un…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 41/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10092 eingetragenen ZPB Gastro GmbH, Massener Straße 50, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Benjamin Blume, Auf der Scholle 33, 59199 Bönen und Herrn Thorben Zitt,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 28-46 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.01.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
252 IN 41/23
Amtsgericht Dortmund, 23.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 41/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10092 eingetragenen ZPB Gastro GmbH, Massener Straße 50, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Benjamin Blume, Auf der Scholle 33, 59199 Bönen un…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 41/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10092 eingetragenen ZPB Gastro GmbH, Massener Straße 50, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Benjamin Blume, Auf der Scholle 33, 59199 Bönen und Herrn Thorben Zitt,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüfte Forderung Nr. 48 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
252 IN 41/23
Amtsgericht Dortmund, 15.07.2026
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