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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KTW Systems GmbH, mit Sitz in der Gleeser Straße 14, 56653 Wehr, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Entscheidung stützt sich auf § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Rechtsmittelbelehrung informiert, dass die Entscheidung von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann. Die Frist für die Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, einzulegen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten nach Rechtskraft oder anderweitiger Erledigung Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Die Entscheidung ist am 08.10.2026 vom Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler ergangen.
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