Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 390424
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Insolvenzprofil
Kuffa GmbH Dachdeckungen-Dachabdichtungen
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Alte Rheinstraße 10, 77933 Lahr
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 390424
EUID
DEB8536.HRB390424
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenburg
Aktenzeichen
30 IN 267/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl
Adresse
Heinrich-von-Stephan-Straße 15, 79100 Freiburg
Termine & Fristen
Aufhebung
13.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Dachdeckerarbeiten aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, bestehende Unternehmen zu erwerben und neue Unternehmen zu errichten sowie alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck förderlich sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuffa GmbH Dachdeckungen-Dachabdichtungen ist am 13.01.2026 aufgehoben worden. Im Rahmen der Aufhebung wird auf Antrag des Insolvenzverwalters eine Nachtragsverteilung angeordnet. Diese betrifft Quotenauszahlungen aus der Masse an Gläubiger, deren Forderungen im früheren Verfahren über das Vermögen der Müller Offenburg GmbH & Co. KG angemeldet waren (lfd. Nr. 460). Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl, übertragen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 267/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kuffa GmbH Dachdeckungen-Dachabdichtungen, Alte Rheinstraße 10, 77933 Lahr, vertreten durch die Geschäftsführerin Ingeburg Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 390424
- Schuldnerin -
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In dem am 13.01.2026 aufgehobe…
30 IN 267/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kuffa GmbH Dachdeckungen-Dachabdichtungen, Alte Rheinstraße 10, 77933 Lahr, vertreten durch die Geschäftsführerin Ingeburg Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 390424
- Schuldnerin -
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In dem am 13.01.2026 aufgehobenen Insolvenzverfahren wird auf Antrag des Insolvenzverwalters die Nachtragsverteilung hinsichtlich folgender Gegenständen, die aus der Masse ermittelt werden, angeordnet:
Quotenauszahlung auf die zum Insolvenzverfahren über das Vermögen der Müller Offenburg GmbH & Co. KG zur dortigen Insolvenztabelle angemeldeten Forderung lfd. Nr. 460.
Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl,
Heinrich-von-Stephan-Straße 15, 79100 Freiburg,
übertragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Offenburg
Hindenburgstraße 5
77654 Offenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 13.05.2026
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