Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kurt Hoffmann GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Planiger Straße 34, 55543 Bad Kreuznach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 2079
EUID
DET2101V.HRB2079
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
3 IN 138/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht Ingo Grünewald
Adresse
Mannheimer Str. 254a, 55543 Bad Kreuznach
Telefon
0671/79496-12
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung
21.07.2026 , 12:25 Uhr
Erteilung Einzelermächtigung
29.07.2026
Anordnung Verwertungsverbot
31.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb von exklusiven Werbeartikeln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Kurt Hoffmann GmbH ist am 21.07.2026 um 12:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Grünewald bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Über das Vermögen der Kurt Hoffmann GmbH ist am 21.07.2026 um 12:25 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Grünewald bestellt worden. Am 29.07.2026 wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlu…
Über das Vermögen der Kurt Hoffmann GmbH ist am 21.07.2026 um 12:25 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Grünewald bestellt worden. Am 29.07.2026 wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Am 31.07.2026 ist ein Verwertungsverbot angeordnet worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 138/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kurt Hoffmann GmbH, Planiger Straße 34, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 2079), vertr. d.: Maximilian Spall, (Geschäftsführer), ist am 21.07.2026 um 12:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Ver…
3 IN 138/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kurt Hoffmann GmbH, Planiger Straße 34, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 2079), vertr. d.: Maximilian Spall, (Geschäftsführer), ist am 21.07.2026 um 12:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Grünewald, -Fachanwalt für Insolvenzrecht-, Mannheimer Str. 254a, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/79496-12, Fax: 0671/79496-10, E-Mail: tina.becher@tbs-insolvenzverwalter.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 21.07.2026
Hinweise zum Datenschutz:
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 138/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kurt Hoffmann GmbH, Planiger Straße 34, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 2079), vertr. d.: Maximilian Spall, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 21.07.2026 um 12:20 Uhr angeordneten vorläufigen Verw…
3 IN 138/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kurt Hoffmann GmbH, Planiger Straße 34, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 2079), vertr. d.: Maximilian Spall, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 21.07.2026 um 12:20 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 29.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 138/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kurt Hoffmann GmbH, Planiger Straße 34, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 2079), vertr. d.: Maximilian Spall, (Geschäftsführer), ist am 31.07.2026 ein Verwertungsverbot angeordnet worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle…
3 IN 138/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kurt Hoffmann GmbH, Planiger Straße 34, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 2079), vertr. d.: Maximilian Spall, (Geschäftsführer), ist am 31.07.2026 ein Verwertungsverbot angeordnet worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 31.07.2026
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