Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ladenbau Weser GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Kreisel 12, 09322 Penig
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 26744
EUID
DEU1206.HRB26744
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
13 IN 267/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Ulf Weser
Termine & Fristen
Frist Stellungnahme Vergütung
31.08.2026
Frist Stellungnahmen Schlussrechnung
25.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Montage industriell vorgefertigter Ladenbauelemente sowie Herstellung zugehöriger Aktionspräsentationen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ladenbau Weser GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung mit Zuschlag beantragt, wobei Stellungnahmen bis zum 31.08.2026 bei Gericht eingereicht werden können. Im schriftlichen Verfahren wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Forderungen in Höhe von 221.594,25 EUR sind bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen, wofür eine Masse von ca. 16.921,58 EUR zur Verfügung steht. Insolvenzgläubiger können Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis schriftlich bis zum 25.09.2026 beim Amtsgericht Chemnitz einreichen. Das Verteilungsverzeichnis und weitere Unterlagen liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Gegen die Entscheidung findet die Erinnerung binnen einer Frist von zwei Wochen statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 13 IN 267/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ladenbau Weser GmbH, Weser Kreisel 12, 09322 Penig, Amtsgericht Chemnitz, HRB 26744
vertreten durch den Geschäftsführer Ulf Weser
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahr…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 13 IN 267/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ladenbau Weser GmbH, Weser Kreisel 12, 09322 Penig, Amtsgericht Chemnitz, HRB 26744
vertreten durch den Geschäftsführer Ulf Weser
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 25.09.2026 beim
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 221.594,25 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 16.921,58 EUR zur Verfügung".
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 13 IN 267/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ladenbau Weser GmbH, Weser Kreisel 12, 09322 Penig, Amtsgericht Chemnitz, HRB 26744
vertreten durch den Geschäftsführer Ulf Weser
hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung mit Zuschlag be…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 13 IN 267/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ladenbau Weser GmbH, Weser Kreisel 12, 09322 Penig, Amtsgericht Chemnitz, HRB 26744
vertreten durch den Geschäftsführer Ulf Weser
hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung mit Zuschlag beantragt. Der Antrag kann in der Geschäftsstelle eingesehen werden. Stellungnahmen zum Antrag sind bis 31.08.2026 bei Gericht einzureichen.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.