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Insolvenzprofil
Lombard Beteiligungen Verwaltungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 30390
EUID
DEU1206.HRB30390
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
13 IN 413/17
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Lars Wüstemann
Termine & Fristen
Beschlussdatum
04.08.2026
Schlusstermin
05.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lombard Beteiligungen Verwaltungsgesellschaft mbH wird mit Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 04.08.2026 abgeschlossen. Der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter ist gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt worden. Im Rahmen eines schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum 05.10.2026 Stellung zu den Punkten Schlussrechnung, Forderungsverzeichnis und Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände zu nehmen. Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von 44.787.411,04 EUR zu berücksichtigen, wofür eine Masse von ca. 16.414,79 EUR zur Verfügung steht. Rechtsbehelfe können innerhalb von zwei Wochen nach Beschlusszustellung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 13 IN 413/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lombard Beteiligungen Verwaltungsgesellschaft mbH, Carolastraße 2, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 30390
vertreten durch den Geschäftsführer Lars Wüstemann
ergeht am 04.08.2026 nachfolgende Ents…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 13 IN 413/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lombard Beteiligungen Verwaltungsgesellschaft mbH, Carolastraße 2, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 30390
vertreten durch den Geschäftsführer Lars Wüstemann
ergeht am 04.08.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter wird gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.
2. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum
05.10.2026
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 44.787.411,04 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 16.414,79 EUR zur Verfügung.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
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