Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Landfleischerei Schlange GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRA 110931
EUID
DEP1103.HRA110931
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -
Aktenzeichen
14/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Anja Karow
Adresse
Braunschweiger Str. 15 A, 38723 Seesen
Telefon
05381/98974-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.05.2025 , 09:20 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Landfleischerei Schlange GmbH & Co. KG ist am 12.05.2025 um 09:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Anja Karow bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 14/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Landfleischerei Schlange GmbH & Co. KG, Hauptstraße 13, 37581 Bad Gandersheim (AG Braunschweig, HRA 110931), vertr. d.: 1. Landfleischerei E. Schlange Geschäftsführungs- und Verwaltungs GmbH, Hauptstraße 13, 37581 Bad Gandersheim, (persönlich haftende…
33 IN 14/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Landfleischerei Schlange GmbH & Co. KG, Hauptstraße 13, 37581 Bad Gandersheim (AG Braunschweig, HRA 110931), vertr. d.: 1. Landfleischerei E. Schlange Geschäftsführungs- und Verwaltungs GmbH, Hauptstraße 13, 37581 Bad Gandersheim, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Holger Schlange, Hauptstraße 13, 37581 Bad Gandersheim, (Geschäftsführer), ist am 12.05.2025 um 09:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Anja Karow, (Züchnerturm), Braunschweiger Str. 15 A, 38723 Seesen, Tel.: 05381/98974-0, Fax: 05381/98974-44 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 12.05.2025
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