Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bartels, Rolf
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRA 110157
EUID
DEP2408.HRA110157
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
05.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über den Nachlass des am 06.12.2018 verstorbenen Rolf Bartels, geboren am 07.01.1963, der zuletzt in der Hauptstr. 40, 31195 Lamspringe, wohnhaft war und Inhaber der Fa. Bartels Landfleischerei (Goslarer Straße 3, 38729 Hahausen, AG Hildesheim, HRA 110157) war, ist am 05.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgte, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 12/13: Das Insolvenzverfahren über den Nachlass des Rolf Bartels, geb. am 07.01.1963, verstorben am 06.12.2018, zuletzt wohnhaft: verstorben am 06.12.2018, zuletzt wohnhaft: Hauptstr. 40, 31195 Lamspringe, - Inh. d. Fa. Bartels Landfleischerei, Goslarer Straße 3, 38729 Hahausen - (AG Hildesheim, HRA 110157), ist …
32 IN 12/13: Das Insolvenzverfahren über den Nachlass des Rolf Bartels, geb. am 07.01.1963, verstorben am 06.12.2018, zuletzt wohnhaft: verstorben am 06.12.2018, zuletzt wohnhaft: Hauptstr. 40, 31195 Lamspringe, - Inh. d. Fa. Bartels Landfleischerei, Goslarer Straße 3, 38729 Hahausen - (AG Hildesheim, HRA 110157), ist am 05.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 05.05.2026
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