Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 11504
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Insolvenzprofil
Landhotel Doerr Verwaltungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Sieg-Lahn-Straße 8-10, 57334 Bad Laasphe
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRB 11504
EUID
DER2909.HRB11504
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 85/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann
Adresse
Jockuschstraße 2-4, 58511 Lüdenscheid
Termine & Fristen
Amtsantritt Verwalter
02.09.2021
Zustimmung Schlussverteilung
19.11.2025
Frist zur Stellungnahme
31.12.2025
Vergütungsfestsetzung
07.01.2026
Aufhebung des Verfahrens
18.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin der Landholtel Doerr GmbH & Co. KG.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Landhotel Doerr Verwaltungs-GmbH (HRB 11504, Amtsgericht Siegen) ist im Laufe des Verfahrens abgeschlossen. Der Insolvenzverwalter Prof. Dr. Volker Römermann übte sein Amt seit dem 02.09.2021 aus. Im November 2025 stimmte das Gericht der Schlussverteilung zu und ordnete die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren an, wobei eine Frist zur Stellungnahme bis zum 31.12.2025 gesetzt wurde. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger betrugen 791.375,95 EUR, während für die Verteilung ein Betrag von 11.062,55 EUR zur Verfügung stand. Im Januar 2026 wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt. Schließlich wurde das Verfahren nach Vollzug der Schlussverteilung mit Beschluss vom 18.02.2026 aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 85/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11504 eingetragenen Landhotel Verwaltungs-GmbH, Sieg-Lahn-Straße 8-10, 57334 Bad Laasphe, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Stephan Rübsamen und Karsten Eisenacher,
wird …
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 85/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11504 eingetragenen Landhotel Verwaltungs-GmbH, Sieg-Lahn-Straße 8-10, 57334 Bad Laasphe, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Stephan Rübsamen und Karsten Eisenacher,
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 eingesehen werden.
25 IN 85/21
Amtsgericht Siegen, 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 85/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11504 eingetragenen Landhotel Doerr Verwaltungs-GmbH, Sieg-Lahn-Straße 8-10, 57334 Bad Laasphe, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Karsten Eisenacher, Am S…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 85/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11504 eingetragenen Landhotel Doerr Verwaltungs-GmbH, Sieg-Lahn-Straße 8-10, 57334 Bad Laasphe, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Karsten Eisenacher, Am Sonnenhang 12, 57334 Bad Laasphe und Herrn Stephan Rübsamen, Ludwigstraße 23, 88131 Lindau (Bodensee)
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte jct-law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, In der Trift 11a, 57462 Olpe
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Jockuschstraße 2-4, 58511 Lüdenscheid
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Auf die Vergütung ist der durch Beschluss vom 19.06.2023 bewilligte Vorschuss anzurechnen. Der Restbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 02.09.2021 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.11.2025 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 eingesehen werden.
25 IN 85/21
Amtsgericht Siegen, 07.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 85/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11504 eingetragenen Landhotel Verwaltungs-GmbH, Sieg-Lahn-Straße 8-10, 57334 Bad Laasphe, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Stephan Rübsamen und Karsten Eisenacher,
ha…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 85/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11504 eingetragenen Landhotel Verwaltungs-GmbH, Sieg-Lahn-Straße 8-10, 57334 Bad Laasphe, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Stephan Rübsamen und Karsten Eisenacher,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 791.375,95 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 11.062,55 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
25 IN 85/21
Amtsgericht Siegen, 19.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 85/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11504 eingetragenen Landhotel Doerr Verwaltungs-GmbH, Sieg-Lahn-Straße 8-10, 57334 Bad Laasphe, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Karsten Eisenacher, Am S…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 85/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11504 eingetragenen Landhotel Doerr Verwaltungs-GmbH, Sieg-Lahn-Straße 8-10, 57334 Bad Laasphe, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Karsten Eisenacher, Am Sonnenhang 12, 57334 Bad Laasphe und Herrn Stephan Rübsamen, Ludwigstraße 23, 88131 Lindau (Bodensee)
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte jct-law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, In der Trift 11a, 57462 Olpe
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
31.12.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 85/21
Amtsgericht Siegen, 19.11.2025
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