Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
staffingUP GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Alte Eisenstraße 23-25, 57258 Freudenberg
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRB 13083
EUID
DER2909.HRB13083
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 49/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos
Adresse
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
Telefon
0211/540680-0
Termine & Fristen
Antragstellung
24.02.2026
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.02.2026 , 13:03 Uhr
Eröffnung
28.04.2026 , 10:21 Uhr
Masseunzulänglichkeit
30.04.2026
Forderungsanmeldefrist
26.06.2026
Berichtstermin
28.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung und der Betrieb einer Software-as-a-Service-Applikation (SaaS) für Recruiting und Human Resources Management.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der staffingUP GmbH ist am 28.04.2026 um 10:21 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 24.02.2026 von der Schuldnerin gestellt worden. Im Vorfeld waren am 25.02.2026 um 13:03 Uhr vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung ist Dr. Hoos zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 26.06.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 28.07.2026. Am 30.04.2026 ist dem Gericht angezeigt worden, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Die Unterlagen können ab dem 06.07.2026 eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 49/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 13083 eingetragenen staffingUP GmbH, Alte Eisenstraße 23-25, 57258 Freudenberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabio Möller,
Geschäftszweig: …
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 49/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 13083 eingetragenen staffingUP GmbH, Alte Eisenstraße 23-25, 57258 Freudenberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabio Möller,
Geschäftszweig: die Entwicklung und der Betrieb einer Software-as-a-Service-Applikation (SaaS) für Recruiting und Human Resources Management;
ist am 25.02.2026, um 13:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 49/26
Amtsgericht Siegen, 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 49/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 13083 eingetragenen staffingUP GmbH, Alte Eisenstraße 23-25, 57258 Freudenberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabio Möller,
ist am 30.04.2026 bei Geri…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 49/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 13083 eingetragenen staffingUP GmbH, Alte Eisenstraße 23-25, 57258 Freudenberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabio Möller,
ist am 30.04.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
25 IN 49/26
Amtsgericht Siegen, 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 49/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 13083 eingetragenen staffingUP GmbH, Alte Eisenstraße 23-25, 57258 Freudenberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabio Möller,
Geschäftszweig: die Entwicklung und der Betrieb eine…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 49/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 13083 eingetragenen staffingUP GmbH, Alte Eisenstraße 23-25, 57258 Freudenberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabio Möller,
Geschäftszweig: die Entwicklung und der Betrieb einer Software-as-a-Service-Applikation (SaaS) für Recruiting und Human Resources Management;
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 28.04.2026, um 10:21 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211/540680-0, Fax: 0211/540680-199.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 28.07.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 06.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National-Bank Aktiengesellschaft, geschäftsansässig: Theaterplatz 8, 45127 Essen,
Insolvenz-Sonderkonto (IBAN: DE53360200300009020863, BIC: NBAGDE3EXXX)
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
25 IN 49/26
Siegen, 28.04.2026
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