Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Langer, Michael
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRA 10390
EUID
DEU1104.HRA10390
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
542 IN 1402/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Fristende Stellungnahmen
12.11.2025
Einstellung
30.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Michael Langer, Inhaber der Bäckerei und Konditorei George seit 1886 e.K., ist mit Beschluss vom 30.06.2026 gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. Zuvor war die abschließende Gläubigerversammlung sowie das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt worden. Die Insolvenzgläubiger hatten die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bis zum 12.11.2025 beim Amtsgericht Dresden einzureichen. Der Insolvenzverwalter erklärte, dass Forderungen von 437.368,53 EUR zu berücksichtigen sind, jedoch keine Masse zur Verteilung steht. Gegen die Einstellung der Insolvenz kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1402/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Michael Langer, geb. 30.07.1977, Schützengasse 12, 01067 Dresden
Inhaber der Bäckerei und Konditorei George seit 1886 e.K., Bautzner Landstraße 11, 01324 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 10390
- wird di…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1402/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Michael Langer, geb. 30.07.1977, Schützengasse 12, 01067 Dresden
Inhaber der Bäckerei und Konditorei George seit 1886 e.K., Bautzner Landstraße 11, 01324 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 10390
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 12.11.2025 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis zu berücksichtigen sind Forderungen von 437.368,53 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung."
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1402/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Michael Langer, geb. 30.07.1977, Schützengasse 12, 01067 Dresden
Inhaber der Bäckerei und Konditorei George seit 1886 e.K., Bautzner Landstraße 11, 01324 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 10390
- wurde d…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1402/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Michael Langer, geb. 30.07.1977, Schützengasse 12, 01067 Dresden
Inhaber der Bäckerei und Konditorei George seit 1886 e.K., Bautzner Landstraße 11, 01324 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 10390
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 30.06.2026 gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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