Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Onur Can Dönerproduktion und Vertriebs UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Adresse
Industriering 9, 01744 Dippoldiswalde
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 34506
EUID
DEU1104.HRB34506
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
532/562 IN 1163/25
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Krösch
Adresse
Königsbrücker Straße 76, 01099 Dresden
Telefon
0351 563 4067 0
E-Mail
Termine & Fristen
Restschuldbefreiung
20.09.2025
Eröffnung
20.09.2025 , 11:46 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.11.2025
Frist für Anträge und Widersprüche
20.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Dönerproduktion, Fleischverarbeitung und deren Vertrieb sowie das Betreiben von Imbissbetrieben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Onur Can Dönerproduktion und Vertriebs UG (haftungsbeschränkt) ist am 20.09.2025 um 11:46 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Rechtsanwalt Christian Krösch ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 01.11.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 20.12.2025 beim Amtsgericht Dresden einzureichen. Mit Beschluss vom 20.09.2025 ist festgestellt worden, dass die Schuldnerin die Restschuldbefreiung erlangt, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/562 IN 1163/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Onur Can Dönerproduktion und Vertriebs UG (haftungsbeschränkt), Industriering 9, 01744 Dippoldiswalde, Amtsgericht Dresden , HRB 34506
vertreten durch den Geschäftsführer Imam Korkmaz
- wurde am 20.09…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/562 IN 1163/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Onur Can Dönerproduktion und Vertriebs UG (haftungsbeschränkt), Industriering 9, 01744 Dippoldiswalde, Amtsgericht Dresden , HRB 34506
vertreten durch den Geschäftsführer Imam Korkmaz
- wurde am 20.09.2025 um 11:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Christian Krösch, Königsbrücker Straße 76, 01099 Dresden, Email geschäftlich: dresden@slk-rechtsanwaelte.de Telefon geschäftlich: 0351 563 4067 0 Telefax: 0351563 4067 19
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 01.11.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 20.12.2025 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/562 IN 1163/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Onur Can Dönerproduktion und Vertriebs UG (haftungsbeschränkt), Industriering 9, 01744 Dippoldiswalde, Amtsgericht Dresden , HRB 34506
vertreten durch den Geschäftsführer Imam Korkmaz
- wurde mit Besc…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/562 IN 1163/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Onur Can Dönerproduktion und Vertriebs UG (haftungsbeschränkt), Industriering 9, 01744 Dippoldiswalde, Amtsgericht Dresden , HRB 34506
vertreten durch den Geschäftsführer Imam Korkmaz
- wurde mit Beschluss vom 20.09.2025 festgestellt, dass die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangt, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Vom Gericht veröffentlichte personenbezogene Daten aus dem Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
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