Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Laut Leise GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 16153
EUID
DEG1103.HRB16153
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 290/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.09.2024 , 09:00 Uhr
Eröffnung
07.11.2024 , 10:25 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.12.2024
Berichtstermin
29.01.2025
Prüfungstermin
30.10.2025
Prüfungstermin
03.07.2026
Prüfungstermin
23.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laut Leise GmbH, Göritz 5, 03116 Drebkau, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag ist Freitag, der 3. Juli 2026, bestimmt. Ein etwaiger Widerspruch gegen die Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag beim Gericht eingehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laut Leise GmbH ist am 07.11.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, der mit Zustimmungsvorbehalt bestellt wurde. Forderungen sind bis zum 27.12.2024 anzumelden. Der Berichts- und Pr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laut Leise GmbH ist am 07.11.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, der mit Zustimmungsvorbehalt bestellt wurde. Forderungen sind bis zum 27.12.2024 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin ist am 29.01.2025. Für nachträglich angemeldete Forderungen wurden zwei schriftliche Prüfverfahren angeordnet, deren Stichtage der 30.10.2025 und der 03.07.2026 sind.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laut Leise GmbH ist am 07.11.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.12.2024 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin ist a…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laut Leise GmbH ist am 07.11.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.12.2024 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin ist am 29.01.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere schriftliche Prüfungsverfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei die jeweiligen Prüfungsstichtage auf den 30.10.2025, 03.07.2026 und 23.10.2026 festgelegt wurden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Laut Leise GmbH, Göritz 5, 03116 Drebkau, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Freitag, 3. Juli 2026, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestre…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Laut Leise GmbH, Göritz 5, 03116 Drebkau, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Freitag, 3. Juli 2026, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 4. Mai 2026, Az.: 63 IN 290/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Laut Leise GmbH, Göritz 5, 03116 Drebkau, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Donnerstag, 30. Oktober 2025, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Laut Leise GmbH, Göritz 5, 03116 Drebkau, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Donnerstag, 30. Oktober 2025, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 11. September 2025, Az.: 63 IN 290/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Laut Leise GmbH (Registergericht: Cottbus HRB 16153 CB), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Dettke, Göritz 5, 03116 Drebkau, Schuldnerin, ist heute, am 30.09.2024, um 09.00 Uhr, Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Haus…
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Laut Leise GmbH (Registergericht: Cottbus HRB 16153 CB), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Dettke, Göritz 5, 03116 Drebkau, Schuldnerin, ist heute, am 30.09.2024, um 09.00 Uhr, Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 290/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
n dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laut Leise GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 16153 CB), Geschäftszweig: Kulturveranstalter und damit in Verbindung stehender Dienstleistungen, eingetragener Sitz: Drebkau, Göritz 5, 03116 Drebkau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Dettke, Wes…
n dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laut Leise GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 16153 CB), Geschäftszweig: Kulturveranstalter und damit in Verbindung stehender Dienstleistungen, eingetragener Sitz: Drebkau, Göritz 5, 03116 Drebkau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Dettke, Westerfeldweg 1a, 30926 Seelze wurde am 07.11.2024, um 10:25 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, der 29. Januar 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 07.11.2024
Az.: 63 IN 290/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Laut Leise GmbH, Göritz 5, 03116 Drebkau, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Freitag, 23. Oktober 2026, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung be…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Laut Leise GmbH, Göritz 5, 03116 Drebkau, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Freitag, 23. Oktober 2026, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 24. August 2026, Az.: 63 IN 290/24
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