Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Leegno Garagen- & Carportsysteme GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 31048
EUID
DEG1312.HRB31048
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 193/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sebastian Laboga
Adresse
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
10.12.2025 , 09:50 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leegno Garagen- & Carportsysteme GmbH ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sebastian Laboga festgesetzt worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 9. Januar 2023 bis zum 27. Februar 2023 ausgeübt. Der Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Eröffnung betrug 124.027,34 €. Am 14. Oktober 2025 hat der Verwalter einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt; Gläubiger können hierzu innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung Stellung nehmen. Zudem ist ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung für den 10. Dezember 2025 um 09:50 Uhr beim Amtsgericht Potsdam anberaumt. Gegenstand der Versammlung ist die Zustimmung zu einem Vergleich mit dem Geschäftsführer Thomas Meng in Höhe von 20.000 € zur Abgeltung von Haftungsansprüchen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.60 IN 193/22
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Leegno Garagen- & Carportsysteme GmbH (Registergericht: AG Potsdam 31048), Hermann-Löns-Straße 16, 14547 Beelitz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Wehnelt, Am Mahlbusen 21, 16321 Bernau bei Berlin…
6.60 IN 193/22
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Leegno Garagen- & Carportsysteme GmbH (Registergericht: AG Potsdam 31048), Hermann-Löns-Straße 16, 14547 Beelitz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Wehnelt, Am Mahlbusen 21, 16321 Bernau bei Berlin wurden die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin festgesetzt.
Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 9. Januar 2023 bis zum 27. Februar 2023 ausgeübt. Es besteht gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV ein gesonderter Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung berechnet sich gemäß § 10 InsVV in entsprechender Anwendung des ersten Abschnittes der InsVV. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält in der Regel 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Der Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrug 124.027,34 €. Es wurde die Regelvergütung nebst Zuschlägen in Höhe von 38,19 % für die Geschäftsfortführung und Sanierungsbemühungen festgesetzt.
Zusätzlich erfolgte die Festsetzung der Auslagenpauschale und der Umsatzsteuer (§§ 7, 8 InsVV). Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.60 IN 193/22, Amtsgericht Potsdam, 26. Februar 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Leegno Garagen- & Carportsysteme GmbH (Registergericht: AG Potsdam 31048), Hermann-Löns-Straße 16, 14547 Beelitz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Wehnelt, Am Mahlbusen 21, 16321 Bernau bei Berlin hat der Verwalter am 14. Oktober 2025 einen Antrag auf Fes…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Leegno Garagen- & Carportsysteme GmbH (Registergericht: AG Potsdam 31048), Hermann-Löns-Straße 16, 14547 Beelitz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Wehnelt, Am Mahlbusen 21, 16321 Bernau bei Berlin hat der Verwalter am 14. Oktober 2025 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 4 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 15. Oktober 2025, 6.60 IN 193/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Leegno Garagen- & Carportsysteme GmbH (Registergericht: AG Potsdam 31048), Hermann-Löns-Straße 16, 14547 Beelitz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Wehnelt, Am Mahlbusen 21, 16321 Bernau bei Berlin wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt m…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Leegno Garagen- & Carportsysteme GmbH (Registergericht: AG Potsdam 31048), Hermann-Löns-Straße 16, 14547 Beelitz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Wehnelt, Am Mahlbusen 21, 16321 Bernau bei Berlin wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt mit folgender Tagesordnung:
Dem mit Herrn Thomas Meng als Geschäftsführer der Schuldnerin geschlossene Vergleich, in dem die Zahlung eines Betrages in Höhe 20.000 € durch Herrn Thomas Meng zur Abgeltung der Haftungsansprüche nach § 64 Satz 1 GmbHG a.F bzw. § 15b Abs.4 Satz 1 InsO n.F. vereinbart wurde, stimmt die Gläubigerversammlung zu.
auf Mittwoch, 10. Dezember 2025, 09:50 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25. Sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, gilt die Zustimmung der Gläubiger zum abgeschlossenen Vergleich als erteilt, § 160 InsO.
Amtsgericht Potsdam, 18. November 2025, 6.60 IN 193/22
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