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Insolvenzprofil
Fritsche Gartengestaltung UG (Haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 28744
EUID
DEG1312.HRB28744
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 34/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Torben Ottmar Herbold
Adresse
Hebbelstraße 36, 14469 Potsdam
Termine & Fristen
Schlusstermin
30.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fritsche Gartengestaltung UG (haftungsbeschränkt) ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden (§200 InsO). Zuvor war die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet worden, um nachträglich angemeldete Forderungen zu prüfen, die Schlussrechnung des Verwalters zu erörtern und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben. Der Schlusstermin ist auf den 30. April 2025 bestimmt worden. Im Verfahren wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters Herr Torben Ottmar Herbold festgesetzt. Die Insolvenzmasse belief sich auf 49.306,00 EUR, die bereinigte Teilungsmasse auf 27.902,02 EUR. Es wurde eine verminderte Regelvergütung unter Berücksichtigung von Abschlägen für den verminderten Arbeitsaufwand festgelegt. Zur Verteilung stand ein Betrag in Höhe von voraussichtlich 16.925,68 EUR zur Verfügung, nach Abzug der Gerichtskosten, der Vergütung und Auslagen des Verwalters sowie sonstiger Masseverbindlichkeiten betragen die an der Verteilung festgestellten Forderungen gemäß § 38 InsO 79.300,07 EUR. Gegen die Entscheidung über die Aufhebung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fritsche Gartengestaltung UG (haftungsbeschränkt), Tschudistraße 8 c, 14476 Potsdam wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§200 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist bin…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fritsche Gartengestaltung UG (haftungsbeschränkt), Tschudistraße 8 c, 14476 Potsdam wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§200 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 26. Februar 2026, 6.60 IN 34/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Fritsche Gartengestaltung UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam HRB 28744 P), Tschudistraße 8 c, 14476 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danilo Fritsche, Tschudistraße 8 c, 14476 Potsdam, soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Fritsche Gartengestaltung UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam HRB 28744 P), Tschudistraße 8 c, 14476 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danilo Fritsche, Tschudistraße 8 c, 14476 Potsdam, soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Potsdam, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung festgestellten Forderungen gemäß § 38 InsO € 79.300,07. Zur Verteilung steht ein Betrag in Höhe von voraussichtlich € 16.925,68 zur Verfügung.
Von diesem sind vorab die Gerichtskosten, die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten zu begleichen.
6.60 IN 34/22, Amtsgericht Potsdam, 12. März 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Fritsche Gartengestaltung UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam HRB 28744 P), Tschudistraße 8 c, 14476 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danilo Fritsche, Tschudistraße 8 c, 14476 Potsdam wurde die Ver…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Fritsche Gartengestaltung UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam HRB 28744 P), Tschudistraße 8 c, 14476 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danilo Fritsche, Tschudistraße 8 c, 14476 Potsdam wurde die Vergütung des Verwalters Herr Torben Ottmar Herbold, Hebbelstraße 36, 14469 Potsdam festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 49.306,00 EUR, die bereinigte Teilungsmasse 27.902,02 EUR.
Es wurde eine verminderte Regelvergütung festgesetzt. Abschläge wurden in Höhe von 15 % für den verminderten Arbeitsaufwand des Verwalters vorgenommen.
An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt, welche von der Vergütung des Verwalters abgesetzt wurde, soweit sie die Übertragung von Regelaufgaben des Verwalters betraf.
Für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO wurde eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 15 Zustellungen gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.60 IN 34/22, Amtsgericht Potsdam, 12. März 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Fritsche Gartengestaltung UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam HRB 28744 P), Tschudistraße 8 c, 14476 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danilo Fritsche, Tschudistraße 8 c, 14476 Potsdam wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftliche…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Fritsche Gartengestaltung UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam HRB 28744 P), Tschudistraße 8 c, 14476 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danilo Fritsche, Tschudistraße 8 c, 14476 Potsdam wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet und der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 30.04.2025. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 12. März 2025, 6.60 IN 34/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fritsche Gartengestaltung UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam HRB 28744 P), Tschudistraße 8 c, 14476 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danilo Fritsche, Tschudistraße 8 c, 14476 Potsdam
wurde die Vergütung des Verwalters neu festgesetzt.
G…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fritsche Gartengestaltung UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam HRB 28744 P), Tschudistraße 8 c, 14476 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danilo Fritsche, Tschudistraße 8 c, 14476 Potsdam
wurde die Vergütung des Verwalters neu festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat einen Anspruch auf Vergütung für Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 49.306,00 EUR, die bereinigte Teilungsmasse 27.902,02 EUR. Es wurde eine verminderte Regelvergütung festgesetzt. Abschläge wurden in Höhe von 15 % für den verminderten Arbeitsaufwand des Verwalters vorgenommen. Für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO wurde eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 15 Zustellungen gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV. Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30 % der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für die Vergütung und die Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.60 IN 34/22, Amtsgericht Potsdam, 15. April 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.60 IN 34/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Fritsche Gartengestaltung UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam HRB 28744 P), Tschudistraße 8 c, 14476 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danilo Fritsche, Tschudistraße 8 c, 14476 Potsdam wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Pr…
6.60 IN 34/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Fritsche Gartengestaltung UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam HRB 28744 P), Tschudistraße 8 c, 14476 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danilo Fritsche, Tschudistraße 8 c, 14476 Potsdam wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 22.11.2024 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 11. Oktober 2024, 6.60 IN 34/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.60 IN 34/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Fritsche Gartengestaltung UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam HRB 28744 P), Tschudistraße 8 c, 14476 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danilo Fritsche, Tschudistraße 8 c, 14476 Potsdam hat der Verwalter am 08.10.2024 einen Antra…
6.60 IN 34/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Fritsche Gartengestaltung UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam HRB 28744 P), Tschudistraße 8 c, 14476 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danilo Fritsche, Tschudistraße 8 c, 14476 Potsdam hat der Verwalter am 08.10.2024 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 11. Oktober 2024, 6.60 IN 34/22
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