Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lenz Dach-und Wandbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Burgwedeler Straße 33, 30657 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 214701
EUID
DEP2305.HRB214701
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
903 IN 550/25 - 1 -
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Hendrik Becker
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Uhlemeyerstraße 9- 11, 30175 Hannover
Telefon
0511 642007 90
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.10.2025 , 10:16 Uhr
Aufhebung
12.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Rohbauwerk, Maurer, Elektriker, Stahlbeton, Bewehrungs- und Schalungsarbeiten, Verblendmauerwerk mit Dämmung sowie Wärmedämmverbundsystem Innen- und Außenputz sowie die Dachdeckung an Stahl- und Flachdächern, Spengler- und Klempnerarbeiten, Be- und Entwässerungssystemen, Terrassen- und Balkonarbeiten sowie Abdichtungsarbeiten jeglicher Art sowie die Ausführung und Durchführung von elektrischen/elektronischen Tätigkeiten am Bau.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lenz Dach-und Wandbau GmbH ist am 02.10.2025 um 10:16 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hendrik Becker bestellt. Die mit Beschluss vom 02.10.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 2pendente 22 InsO sind am 12.01.2026 wieder aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 550/25 - 1 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lenz Dach-und Wandbau GmbH, Burgwedeler Straße 33, 30657 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 214701), vertr. d.: Dirk Lenz, Hannover, (Geschäftsführer), wurden die mit Beschluss vom 02.10.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22…
903 IN 550/25 - 1 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lenz Dach-und Wandbau GmbH, Burgwedeler Straße 33, 30657 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 214701), vertr. d.: Dirk Lenz, Hannover, (Geschäftsführer), wurden die mit Beschluss vom 02.10.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hannover eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover an.
Amtsgericht Hannover, 12.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 550/25 - 1 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lenz Dach-und Wandbau GmbH, Burgwedeler Straße 33, 30657 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 214701), vertr. d.: Dirk Lenz, Hannover, (Geschäftsführer), ist am 02.10.2025 um 10:16 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegne…
903 IN 550/25 - 1 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lenz Dach-und Wandbau GmbH, Burgwedeler Straße 33, 30657 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 214701), vertr. d.: Dirk Lenz, Hannover, (Geschäftsführer), ist am 02.10.2025 um 10:16 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hendrik Becker, Uhlemeyerstraße 9- 11, 30175 Hannover, Tel.: 0511 642007 90, Fax: 0511 642007 99 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 02.10.2025
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