Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Leosin Logistics UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 236932
EUID
DEF1103R.HRB236932
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 135/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner
Adresse
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
12.06.2025 , 13:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.07.2025
Einsicht Unterlagen
08.08.2025
Berichtstermin
03.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leosin Logistics UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Schönefeld ist am 12.06.2025 eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner ist als Insolvenzverwalter bestellt. Forderungen sind bis zum 25.07.2025 beim Verwalter anzumelden. Der Berichts- und Prüfstichtag ist der 03.0erm 2025. Die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 08.08.2025 zur Einsicht bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus niedergelegt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist am 27.10.2025 die Anzeige des Verwalters über das Vorliegen einer Masseunzulänglichkeit gemäß §§ 208 bis 210 InsO eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leosin Logistics UG (haftungsbe-schränkt) HRB 236932 Berlin Charlottenburg, Gegenstand: Transport, Logistik, Pa-ketzustellung und Kooperation mit Amazon, Lilienthalstraße 18, 12529 Schönefeld, wurde am 12.06.2025, um 13:40 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolve…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leosin Logistics UG (haftungsbe-schränkt) HRB 236932 Berlin Charlottenburg, Gegenstand: Transport, Logistik, Pa-ketzustellung und Kooperation mit Amazon, Lilienthalstraße 18, 12529 Schönefeld, wurde am 12.06.2025, um 13:40 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermitt-lungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiem-straße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, 3. September 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 16. Juni 2025, Az.: 63 IN 135/25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leosin Logistics UG (haf-tungsbeschränkt), Lilienthalstraße 18, 12529 Schönefeld, ist am 27.10.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 29. Oktober 2025, 63 IN 135/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leosin Logistics UG (haf-tungsbeschränkt), Lilienthalstraße 18, 12529 Schönefeld, ist am 27.10.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 29. Oktober 2025, 63 IN 135/25
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