Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
thingk.systems UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 13846
EUID
DEG1103.HRB13846
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 181/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner
Adresse
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.06.2025 , 10:45 Uhr
Eröffnung
01.08.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.09.2025
Berichts- und Prüfungstermin
10.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der thingk.systems UG (haftungsbeschränkt) ist am 18.06.2025 die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Sven Kirchner sowie die Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts erfolgt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.08.2025 eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner ist als Insolvenzverwalter bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 19.0wendung 2025 beim Verwalter anzumelden. Der Berichts- und Prüfstichtag ist der 10. Oktober 2025. Anträge und Einwendungen zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters sowie zur Verwertung der Masse, insbesondere zum Verkauf von immateriellen und materiellen Vermögenswerten an Herrn Jan Gerlach für 5.000,00 Euro, sind ebenfalls bis zum Prüfstichtag einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der thingk.systems UG (haftungsbeschränkt), HRB 13846 CB, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Jan Peter Gerlach, Amalienstraße 10, 03044 Cottbus, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Karsten Ost, Motzstraße 9, 10777 Berlin ist…
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der thingk.systems UG (haftungsbeschränkt), HRB 13846 CB, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Jan Peter Gerlach, Amalienstraße 10, 03044 Cottbus, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Karsten Ost, Motzstraße 9, 10777 Berlin ist heute, am 18.06.2025, um 10.45 Uhr
Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 181/25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der thingk.systems UG (haftungsbe-schränkt), Amalienstraße 10, 03044 Cottbus, wurde am 01.08.2025, um 08:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin. Forderungen der Insolvenzglä…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der thingk.systems UG (haftungsbe-schränkt), Amalienstraße 10, 03044 Cottbus, wurde am 01.08.2025, um 08:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das In-solvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der An-meldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Freitag, 10. Oktober 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge und Einwendungen zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss, die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), hier insbesondere die Zustimmung zum Verkauf der Gesamtheit der immateriellen und materiellen Vermögenswerte (gewerbliche Schutzrechte, Software, Betriebs- und Geschäftsausstattung inkl. Anlagen und Maschinen) an Herrn Jan Gerlach zum Preis von 5.000,00 Euro, sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Genehmigung nach § 160 InsO als erteilt. Die Beschlussunterlagen liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts ebenfalls aus. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 1. August 2025, Az.: 63 IN 181/25
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