Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Leuchtwerke GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Sprottauer Str. 4-8, 90475 Nürnberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRB 35403
EUID
DED3310V.HRB35403
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg
Aktenzeichen
IN 329/19
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
03.09.2025
Widerspruchsfrist
24.09.2025
Einwendungen gegen Schlussrechnung/Einstellung
05.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit LED Streifen und Zubehör wie Aluprofile, Steuergeräte und Netzteile sowie die Herstellung von individuellen Fertigleuchten.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leuchtwerke GmbH sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; hierfür wurde eine Frist bis zum 03.09.2025 gesetzt, wobei Widerspruchsmöglichkeiten der Beteiligten bis zum 24.09.2025 bestehen. Im weiteren Verlauf ist die Durchführung eines Einstellungstermins nach § 207 InsO im schriftlichen Verfahren vorgesehen, um die Erörterung der Schlussrechnung sowie die Anhörung der Gläubigerversammlung und des Insolvenzverwalters bezüglich der beabsichtigten Einstellung wegen Masseunzulänglichkeit zu behandeln. Einwendungen gegen die Schlussrechnung oder die Einstellung sind bis einschließlich 05.11.2025 vorzulegen. Schließlich ist das Verfahren mangels einer die Kosten deckenden Masse eingestellt (§ 207 Abs. 1 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 329/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Leuchtwerke GmbH, Sprottauer Straße 4-8, 90475 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Laaser Sven Heinrich
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35403
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens dec…
IN 329/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Leuchtwerke GmbH, Sprottauer Straße 4-8, 90475 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Laaser Sven Heinrich
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35403
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 329/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Leuchtwerke GmbH, Sprottauer Straße 4-8, 90475 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Laaser Sven Heinrich
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35403
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 03.09.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnliche…
IN 329/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Leuchtwerke GmbH, Sprottauer Straße 4-8, 90475 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Laaser Sven Heinrich
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35403
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 03.09.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 13.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 329/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Leuchtwerke GmbH, Sprottauer Straße 4-8, 90475 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Laaser Sven Heinrich
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35403
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich…
IN 329/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Leuchtwerke GmbH, Sprottauer Straße 4-8, 90475 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Laaser Sven Heinrich
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35403
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.11.2025
Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 2.453,77 €. Der Nachweis der Einzahlung bei der Landesjustizkasse Bamberg unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 08.10.2025
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