Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Münch, Hanns Michael
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Bayern
Adresse
Kappadocia 7, 91126 Schwabach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRA 12125
EUID
DED3310V.HRA12125
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 113/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Katharina Franke
Rolle
Sachwalterin
Adresse
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Termine & Fristen
Fristende Versagungsantrag Restschuldbefreiung
19.02.2026
Restschuldbefreiung
26.02.2026
Termin Insolvenzplan
20.04.2026 , 14:00 Uhr
Fristende Widerspruch Forderung
18.05.2026
Aufhebung Verfahren
03.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von Hanns Michael Münch (Inhaber der Privilegierten Adler-Apotheke Michael Münch e.K.) ist das Verfahren am 01.05.2020 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde die Restschuldbefreiung erteilt. Ein Termin zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan ist für den 20.04.2026 angesetzt. Die Gläubiger hatten bis zum 19.02.2026 Gelegenheit, Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Im Rahmen des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft und die Widerspruchsfrist für Forderungsanmeldungen endete am 18.05.2026. Die Sachwalterin hat eine Vergütung mit einem Zuschlag von 280 % beantragt, wobei Einwendungen der Beteiligten bis zum 13.07.2026 möglich sind. Das Verfahren ist nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans mit Ablauf des 03.06.2026 aufgehoben.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Hanns Michael Münch ist beim Amtsgericht Nürnberg anhängig. Der Schuldner ist Inhaber der Privilegierte Adler - Apotheke in Schwabach. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Beschlüsse und Termine bekanntgegeben. Ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Hanns Michael Münch ist beim Amtsgericht Nürnberg anhängig. Der Schuldner ist Inhaber der Privilegierte Adler - Apotheke in Schwabach. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Beschlüsse und Termine bekanntgegeben. Ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und Abstimmung darüber war für den 20.04.2026 angesetzt. Am 26.02.2026 wurde dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt, wobei das Insolvenzverfahren selbst noch nicht abgeschlossen war. Eine Frist zur Stellungnahme von Anträgen auf Versagung der Restschuldbefreiung endete am 19.02.2026. Die Prüfung einer nachträglich angemeldeten Forderung erfolgte im schriftlichen Verfahren mit einer Widerspruchsfrist bis zum 18.05.2026. Das Verfahren ist mit Ablauf des 03.06.2026 aufgehoben worden, nachdem der Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt war. Zudem wurde die Vergütung der Sachwalterin Katharina Franke festgesetzt, wobei ein Zuschlag auf die Regelvergütung gewährt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 113/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münch Hanns Michael, geboren am 08.09.1963, Südliche Mauerstraße 2, 91126 Schwabach
Inhaber der Privilegierte Adler - Apotheke Michael Münch e.K., Schwabach, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 12125
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
…
IN 113/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münch Hanns Michael, geboren am 08.09.1963, Südliche Mauerstraße 2, 91126 Schwabach
Inhaber der Privilegierte Adler - Apotheke Michael Münch e.K., Schwabach, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 12125
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Äußere Sulzbacher Str. 100, 90491 Nürnberg, Gz.: RA Lenger-Bauchowitz
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Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Montag, 20.04.2026, 14:00 Uhr
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Ein persönliches Erscheinen der Gläubiger ist nicht erforderlich.
Die Gläubiger bzw. deren Vertreter (§ 79 ZPO!) haben sich auszuweisen und Nachweis über die Vertretungsmacht zu führen (Vollmachtsvorlage). Bei organschaftlichen Vertretern ist die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs erforderlich.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 113/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münch Hanns Michael, geboren am 08.09.1963, Südliche Mauerstraße 2, 91126 Schwabach
Inhaber der Privilegierte Adler - Apotheke Michael Münch e.K., Schwabach, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 12125
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
…
IN 113/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münch Hanns Michael, geboren am 08.09.1963, Südliche Mauerstraße 2, 91126 Schwabach
Inhaber der Privilegierte Adler - Apotheke Michael Münch e.K., Schwabach, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 12125
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Äußere Sulzbacher Str. 100, 90491 Nürnberg, Gz.: RA Lenger-Bauchowitz
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Beschluss:
1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt. Das Insolvenzverfahren selbst ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.05.2020 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Der Schuldner wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern.
Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er aufgrund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:
1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 InsO angemeldet hatte
2. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten
3. Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 26.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 113/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münch Hanns Michael, geboren am 08.09.1963, Südliche Mauerstraße 2, 91126 Schwabach
Inhaber der Privilegierte Adler - Apotheke Michael Münch e.K., Schwabach, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 12125
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
…
IN 113/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münch Hanns Michael, geboren am 08.09.1963, Südliche Mauerstraße 2, 91126 Schwabach
Inhaber der Privilegierte Adler - Apotheke Michael Münch e.K., Schwabach, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 12125
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Äußere Sulzbacher Str. 100, 90491 Nürnberg, Gz.: RA Lenger-Bauchowitz
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Beschluss:
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1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden, auch wenn das Insolvenzverfahren selbst noch nicht abgeschlossen ist siehe BGH, Beschluss vom 03.12.2009, IX ZB 247/08.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 19.02.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und die Sachwalterin werden hierzu gehört.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 113/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münch Hanns Michael, geboren am 08.09.1963, Südliche Mauerstraße 2, 91126 Schwabach
Inhaber der Privilegierte Adler - Apotheke Michael Münch e.K., Schwabach, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 12125
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
…
IN 113/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münch Hanns Michael, geboren am 08.09.1963, Südliche Mauerstraße 2, 91126 Schwabach
Inhaber der Privilegierte Adler - Apotheke Michael Münch e.K., Schwabach, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 12125
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Äußere Sulzbacher Str. 100, 90491 Nürnberg, Gz.: RA Lenger-Bauchowitz
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 0/68 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.05.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 113/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münch Hanns Michael, geboren am 08.09.1963, Südliche Mauerstraße 2, 91126 Schwabach
Inhaber der Privilegierte Adler - Apotheke Michael Münch e.K., Schwabach, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 12125
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Re…
IN 113/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münch Hanns Michael, geboren am 08.09.1963, Südliche Mauerstraße 2, 91126 Schwabach
Inhaber der Privilegierte Adler - Apotheke Michael Münch e.K., Schwabach, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 12125
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Äußere Sulzbacher Str. 100, 90491 Nürnberg, Gz.: RA Lenger-Bauchowitz
Das Verfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans mit Ablauf des 03.06.2026 aufgehoben.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 113/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münch Hanns Michael, geboren am 08.09.1963, Südliche Mauerstraße 2, 91126 Schwabach
Inhaber der Privilegierte Adler - Apotheke Michael Münch e.K., Schwabach, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 12125
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
…
IN 113/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münch Hanns Michael, geboren am 08.09.1963, Südliche Mauerstraße 2, 91126 Schwabach
Inhaber der Privilegierte Adler - Apotheke Michael Münch e.K., Schwabach, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 12125
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Äußere Sulzbacher Str. 100, 90491 Nürnberg, Gz.: RA Lenger-Bauchowitz
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag der Sachwalterin vom 20.05.2026 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner / die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 13.07.2026 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung der Sachwalterin vorzubringen.
Die Sachwalterin hat einen Zuschlag auf die Regelvergütung der Sachwalterin in Höhe von 280 % beantragt.
Begründet wurde der Zuschlag für ihre Tätigkeiten
- der Fortführung des Apothekenbetriebes seit 72 Monaten verbunden mit einem
intensiven Controlling und aufgrund der geschlossenen Geschäftsordnung mit der
Kassenführungsbefugnis (es wurden bisher ca 3.990 Zahlungen ausgelöst, und
rund 60.150 Geschäftsvorfälle verbucht) 200,00 %
- Bearbeitung der Aus- und Absonderungsrechte (Lieferantenpool) 50,00 %
- Begleitung des Insolvenzplans / Sanierungsbemühungen 25,00 %
- anspruchsvolle Prüfung der Insolvenzforderungen / Tabellenführung 5,00 %
die das übliche Maß für Tätigkeiten einer Sachwalterin im Regelfall erheblich überschritten haben.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 15.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 113/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münch Hanns Michael, geboren am 08.09.1963, Südliche Mauerstraße 2, 91126 Schwabach
Inhaber der Privilegierte Adler - Apotheke Michael Münch e.K., Schwabach,
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 12125
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
R…
IN 113/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münch Hanns Michael, geboren am 08.09.1963, Südliche Mauerstraße 2, 91126 Schwabach
Inhaber der Privilegierte Adler - Apotheke Michael Münch e.K., Schwabach,
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 12125
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Lenger Norman, Kranhaus 1 / Im Zollhafen 18, 50678 Köln
Terminsbestimmung:
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf
Freitag, 11.04.2025, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 04.04.2025
Die Beteiligten können, müssen jedoch nicht zu dem Termin erscheinen.
Es wird lediglich eine Entscheidung verkündet. Im Fall Ihres Erscheinens bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass mit.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 113/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münch Hanns Michael, geboren am 08.09.1963, Südliche Mauerstraße 2, 91126 Schwabach
Inhaber der Privilegierte Adler - Apotheke Michael Münch e.K., Schwabach, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 12125
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
…
IN 113/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münch Hanns Michael, geboren am 08.09.1963, Südliche Mauerstraße 2, 91126 Schwabach
Inhaber der Privilegierte Adler - Apotheke Michael Münch e.K., Schwabach, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 12125
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Äußere Sulzbacher Str. 100, 90491 Nürnberg, Gz.: RA Lenger-Bauchowitz
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Sachwalterin Rechtsanwältin Katharina Franke, Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der Sachwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Sachwalterin vom 20.05.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 272.273,77 EUR auszugehen.
Die Sachwalterin beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 280 %.
Auf die ausführliche Begründung in ihrem Antrag vom 20.05.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 280 % gerechtfertigt, für ihre Tätigkeiten
- der Fortführung des Apothekenbetriebes seit 72 Monaten verbunden mit einem
intensiven Controlling und aufgrund der geschlossenen Geschäftsordnung mit der
Kassenführungsbefugnis (es wurden bisher ca 3.990 Zahlungen ausgelöst, und
rund 60.150 Geschäftsvorfälle verbucht) 200,00 %
- Bearbeitung der Aus- und Absonderungsrechte (Lieferantenpool) 50,00 %
- Begleitung des Insolvenzplans / Sanierungsbemühungen 25,00 %
- anspruchsvolle Prüfung der Insolvenzforderungen / Tabellenführung 5,00 %
die das übliche Maß für Tätigkeiten einer Sachwalterin im Regelfall erheblich überschritten haben.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 125,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 20.07.2026
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