Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lewerenz Bau KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Sachsen
Adresse
Niedermülsener Hauptstraße 75, 08132 Mülsen
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRA 168
EUID
DEU1206.HRA168
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1004 IN 1704/10
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Reinhard Klose
Rolle
Insolvenzverwalter im vorausgegangenen Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung Nachtragsverteilung
12.02.2026
Festsetzung Vergütung und Steuern
04.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lewerenz Bau KG ist aufgehoben. Das Amtsgericht Chemnitz hat am 12.02.2026 die Vornahme einer Nachtragsverteilung gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 1 InsO angeordnet, basierend auf Quotenzahlungsansprüchen aus einem vorangegangenen Verfahren über das Vermögen der Lewerenz Bau GmbH. Die Verteilung erfolgt auf Grundlage des Schlussverzeichnisses an Gläubiger im Rang des § 38 InsO. Rechtsanwalts Reinhard Klose, der bereits im vorausgegangenen Verfahren als Insolvenzverwalter tätig war, wurde mit der Durchführung beauftragt. Am 04.05.2026 wurden die Vergütung des vormaligen Insolvenzverwalters gemäß § 6 Abs. 1 InsVV sowie die Umsatzsteuer nach § 7 InsVV für die Nachtragsverteilung festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 1004 IN 1704/10
In dem aufgehobenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lewerenz Bau KG, Niedermülsener Hauptstraße 75, 08132 Mülsen, Amtsgericht Chemnitz , HRA 168
vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Gunter Lewerenz
ergeht am 12.02.2026 nac…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 1004 IN 1704/10
In dem aufgehobenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lewerenz Bau KG, Niedermülsener Hauptstraße 75, 08132 Mülsen, Amtsgericht Chemnitz , HRA 168
vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Gunter Lewerenz
ergeht am 12.02.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Die Vornahme der Nachtragsverteilung gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 1 InsO wird für folgende Vermögensgegenstände angeordnet:
|Quotenzahlungsansprüche auf die im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lewerenz Bau GmbH (Amtsgericht Chemnitz, Az. 1018 IN 3343/10) anerkannte Forderung.
2. Die nachträgliche Verteilung erfolgt auf der Grundlage des Schlussverzeichnisses. Die Gläubiger im Rang des § 38 InsO mit einer festgestellten Forderung erhalten eine weitere Quote.
3. Rechtsanwalt Reinhard Klose, Insolvenzverwalter im vorausgegangenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin, wird mit der Durchführung der Nachtragsverteilung beauftragt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem aufgehobenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lewerenz Bau KG, Niedermülsener Hauptstraße 75, 08132 Mülsen, Amtsgericht Chemnitz , HRA 168
vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Gunter Lewerenz
wurde am 04.05.2026 die Vergütung des vormaligen Insolvenzverwalters gemäß 6 Abs. 1 InsVV sowi…
In dem aufgehobenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lewerenz Bau KG, Niedermülsener Hauptstraße 75, 08132 Mülsen, Amtsgericht Chemnitz , HRA 168
vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Gunter Lewerenz
wurde am 04.05.2026 die Vergütung des vormaligen Insolvenzverwalters gemäß 6 Abs. 1 InsVV sowie Umsatzsteuer nach § 7 InsVV für die Nachtragsverteilung festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch die Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
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