Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 748994
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Insolvenzprofil
LG Netzbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 748994
EUID
DEB8537.HRB748994
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aalen
Aktenzeichen
4 IN 256/25, 4 IN 409/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.05.2025
Aufhebung
07.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzgericht Aalen hat in dem Verfahren über den Antrag der LG Netzbau GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen am 07.10.2026 entschieden. Zuvor waren am 19.05.2025 Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden. Mit Beschluss vom 07.10.2026 wurden diese Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist mangels Masse abgewiesen worden. Zudem wurde ein weiterer Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin am selben Tag mangels Masse abgewiesen. Gegen die Entscheidungen kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Aalen einzulegen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden, eine Einlegung per E-Mail ist jedoch nicht zulässig.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 256/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
LG Netzbau GmbH, Marktstr. 29, 89547 Gerstetten, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Lienerth
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 748994
- Schuldnerin -
Geschäftszweck: Tief- und Hochbau sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Ba…
4 IN 256/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
LG Netzbau GmbH, Marktstr. 29, 89547 Gerstetten, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Lienerth
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 748994
- Schuldnerin -
Geschäftszweck: Tief- und Hochbau sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Bautätigkeiten, insbesondere die Beratung zu bzw. die Planung oder Ausführung von Netzprojekten, bspw. im Bereich des Glasfaserausbaus.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 07.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 256/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
LG Netzbau GmbH, Marktstr. 29, 89547 Gerstetten, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Lienerth
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 748994
- Schuldnerin -
Geschäftszweck: Tief- und Hochbau sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Ba…
4 IN 256/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
LG Netzbau GmbH, Marktstr. 29, 89547 Gerstetten, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Lienerth
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 748994
- Schuldnerin -
Geschäftszweck: Tief- und Hochbau sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Bautätigkeiten, insbesondere die Beratung zu bzw. die Planung oder Ausführung von Netzprojekten, bspw. im Bereich des Glasfaserausbaus.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Die mit Beschluss vom 19.05.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 07.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 409/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
LG Netzbau GmbH, Marktstr. 29, 89547 Gerstetten, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Lienerth
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 748994
- Schuldnerin -
Geschäftszweck: Tief- un…
4 IN 409/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
LG Netzbau GmbH, Marktstr. 29, 89547 Gerstetten, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Lienerth
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 748994
- Schuldnerin -
Geschäftszweck: Tief- und Hochbau sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Bautätigkeiten, insbesondere die Beratung zu bzw. die Planung oder Ausführung von Netzprojekten, bspw. im Bereich des Glasfaserausbaus.
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Beschluss:
Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 07.10.2026
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