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In dem Insolvenzverfahren der LHM Lufttransportlogistik Hessenring Mörfelden GmbH ist eine Gläubigerversammlung für den 18.12.2024 anberaumt. Auf der Tagesordnung steht die Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Vergleich mit den (ehemaligen) Geschäftsführern zur Gesamtabgeltung von Organhaftungsansprüchen gegen Zahlung von 225.000 EUR. Für den Fall des Scheiterns dieses Vergleichs oder der Verweigerung der Zustimmung durch die Gläubiger ist die Beschlussfassung über die gerichtliche Geltendmachung von Organhaftungsansprüchen durch die Insolvenzverwalterin vorgesehen. Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die versammmlung nicht beschlussfähig ist.
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