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Insolvenzprofil
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Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Beteiligungsunternehmen, soweit diese nicht nach öffentlich-rechtlichen Grundsätzen genehmigungsbedürftig sind.
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lichtbasis Holding GmbH erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO (Tabellenblattnummer 14-19) im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 17.0
02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Verfügung. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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