Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LLASM Technology GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 111579
EUID
DER3306.HRB111579
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70e IN 237/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Holger Syldath
Adresse
Karl-Bückart-Straße 11, 51379 Leverkusen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.09.2026 , 18:21 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 03.09.2026 um 18:21 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der LLASM Technology GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 111579, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft betreibt eine Online-Plattform für die Zusammenführung gewerblicher Räume und Grundstücke mit Nachnutzungskonzepten sowie Immobilienmaklertätigkeit. Als gesetzlich vertretene Geschäftsführer sind Herr Bo Nintzel, Frau Ariane Breuer und Herr Philipp Ellrich genannt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Holger Syldath bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 237/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 111579 eingetragenen LLASM Technology GmbH, c/o Probierwerk, Stauffenbergstr. 14 - 20, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bo Nint…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 237/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 111579 eingetragenen LLASM Technology GmbH, c/o Probierwerk, Stauffenbergstr. 14 - 20, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bo Nintzel, Stauffenbergstr. 14 - 20, 51379 Leverkusen, Frau Ariane Breuer, Stauffenbergstr. 14 - 20, 51379 Leverkusen und Herrn Philipp Ellrich, Stauffenbergstr. 14 - 20, 51379 Leverkusen
Geschäftszweig: die Entwicklung und der Betrieb einer Online-Plattform, um gewerbliche Räume und Grundstücke, von der Metropolstadt bis in den ländlichen Raum, mit passenden Nachnutzungskonzepten mittels Matching-Algorithmus zusammenzuführen. Zu diesem Zweck wird eine Datenbank mit qualitativ hochwertigen Nachnutzungskonzepten, von renommierten Unternehmen bis zum Start-Up, entwickelt und betrieben. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand. Gegenstand des Unternehmens ist zudem die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume als Immobilienmakler nach § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO.
ist am 03.09.2026, um 18:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Holger Syldath, Karl-Bückart-Straße 11, 51379 Leverkusen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70e IN 237/26
Amtsgericht Köln, 03.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.