Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 16547
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Insolvenzprofil
Köchling, Ulf
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
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2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRA 16547
EUID
DER3306.HRA16547
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
73 IN 53/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine
Adresse
Im Zollhafen 22, 50678 Köln
Termine & Fristen
Aufhebung
04.09.2026 , 08:58 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des am 21.12.2018 verstorbenen Herrn Ulf Köchling, zuletzt wohnhaft in Radevormwald und früherer Inhaber der Firma Melitta Köchling Inh. Ulf Köchling e.K., wird heute, am 04.09.2026, um 8:58 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Das Amtsgericht Köln hat den Beschluss erlassen. Gegen diesen Beschluss steht jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln einzulegen und muss binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 73 IN 53/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des am 21.12.2018 verstorbenen Herrn Ulf Köchling, geboren am 29.04.1961, zuletzt wohnhaft gewesen Johanniter-Haus Radevormwalt, Höhweg 8, 42477 Radevormwald, früherer Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 165…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 73 IN 53/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des am 21.12.2018 verstorbenen Herrn Ulf Köchling, geboren am 29.04.1961, zuletzt wohnhaft gewesen Johanniter-Haus Radevormwalt, Höhweg 8, 42477 Radevormwald, früherer Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 16547 eingetragenen Firma Melitta Köchling Inh. Ulf Köchling e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Bürgel & Kollegen, Pestalozzistr.16, 42899 Remscheid
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Im Zollhafen 22, 50678 Köln
wird heute, am 04.09.2026, um 8:58 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
73 IN 53/17
Amtsgericht Köln, 04.09.2026
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