Vorläufige Maßnahmen Sachsen HRB 16584

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

LMS Leipziger Metall-und Systemfassaden GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Stöhrerstraße 7, 04347 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 16584
EUID
DEU1308.HRB16584

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 1746/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik
Adresse
Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig
Telefon
0341 99 38 77 0, 0160 28 64 46 2
E-Mail

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.09.2025 , 10:45 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

die Planung und industrielle Fertigung von vorgehangenen-hinterlüfteten Fassadenkonstruktionen sowie die Metallbearbeitung und industrielle Fertigung von Tragprofilen, Kantteilen und großformatiger Fassadenbekleidungselemente aller Systemfassaden,sowie die Vergabe kompletter Leistungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Leipzig hat am 19.09.2025 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der LMS Leipziger Metall- und Systemfassaden GmbH die Anordnung vorläufiger Maßnahmen getroffen. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wurde zum selben Tag um 10:45 Uhr ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik eingesetzt. Der Schuldner unterliegt einem allgemeinen Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO, was bedeutet, dass Verfügungen über das Vermögen nur mit Zustimmung der vorläufigen Verwalterin wirksam sind. Die vorläufige Verwalterin hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern. Sie ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen und Forderungen auf ein Sonderkonto einzuziehen. Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Verwalterin leisten. Gegen eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wird eine einstweilige Einstellung ausgesprochen, neue Maßnahmen sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Die Schuldnerin hat der Verwalterin Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 405 IN 1746/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der LMS Leipziger Metall- und Systemfassaden GmbH, Stöhrerstraße 7, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 16584 vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Krasselt ergeht am 19.09.2025 nachfolgen…

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