Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 23216
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Insolvenzprofil
Lohmeyer Gastronomie UG (haftungsbeschränkt)
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Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Birkenstr. 17, 46485 Wesel
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 23216
EUID
DER1202.HRB23216
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 97/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Axel Schwentker
Adresse
Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen
Termine & Fristen
Aufhebung
04.02.2026 , 09:45 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer gastronomischen Einrichtung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lohmeyer Gastronomie UG (haftungsbeschränkt) ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das Verfahren wird vom Amtsgericht Duisburg unter dem Aktenzeichen 64 IN 97/20 geführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 23216 eingetragen und hat seinen Sitz in Wesel. Gesetzlich vertreten wird die UG durch den Geschäftsführer Herrn Michael Lohmeyer. Als Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Axel Schwentker bestellt. Die Verfahrensbevollmächtigten sind die Rechtsanwälte zweispruch. Die Aufhebung des Verfahrens erfolgt am 04.02.2026 um 9:45 Uhr gemäß § 200 InsO. Gegen den Beschluss steht dem Gläubiger der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem zuständigen Amtsgericht eingereicht werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 97/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 23216 eingetragenen Lohmeyer Gastronomie UG (haftungsbeschränkt), An de Tent 1, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Lohmeyer, Birkenstr. 17, …
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 97/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 23216 eingetragenen Lohmeyer Gastronomie UG (haftungsbeschränkt), An de Tent 1, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Lohmeyer, Birkenstr. 17, 46485 Wesel
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte zweispruch, Philipp-Reis-Str. 4, 46397 Bocholt
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen
wird heute, am 04.02.2026, um 9:45 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
64 IN 97/20
Amtsgericht Duisburg, 04.02.2026
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