Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
microTEC Gesellschaft für Mikrotechnologie mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bismarckstr. 142 b, 47057 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 7223
EUID
DER1202.HRB7223
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Wolf-Rüdiger von der Fecht
Adresse
Neudorfer Str. 41, 47057 Duisburg
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2026 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.03.2026
Prüfungsstichtag
22.04.2026
Berichtstermin
29.04.2026 , 08:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Forschung und Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Mikrosystemen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der microTEC Gesellschaft für Mikrotechnologie mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 7223, ist am 01.02.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgt auf Antrag der Schuldnerin, der am 15.11.2025 bei Gericht eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Wolf-Rüdiger von der Fecht ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.03.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Ein Termin zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin) ist am 29.04.2026 um 08:30 Uhr im Amtsgericht Duisburg angesetzt. Dieser dient zugleich der Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung des Gläubigerausschusses, die Zwischenrechnungslegung, die Hinterlegungsstelle und den Fortgang des Verfahrens. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen wird schriftlich durchgeführt, wobei der Stichtag der 22.04.2026 ist. Widersprüche gegen Forderungen müssen spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den Forderungen liegt ab dem 01.04.2026 zur Einsicht aus. Zur Hinterlegungsstelle ist die Deutsche Bank bestimmt worden. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 7223 eingetragenen microTEC Gesellschaft für Mikrotechnologie mbH, Bismarckstraße 142b, 47057 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Reiner Götzen, Dorfstraße 68, 47239 Duisburg
Geschäftszweig: Forschung und Entwick…
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 7223 eingetragenen microTEC Gesellschaft für Mikrotechnologie mbH, Bismarckstraße 142b, 47057 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Reiner Götzen, Dorfstraße 68, 47239 Duisburg
Geschäftszweig: Forschung und Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Mikrosystemen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2026, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Wolf-Rüdiger von der Fecht, Neudorfer Str. 41, 47057 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
ist am
Mittwoch, 29.04.2026, 08:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, 3. Etage, Sitzungssaal C315.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 22.04.2026.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C202 niedergelegt.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
Deutsche Bank, IBAN: DE66 3007 0010 0325 1048 49, BIC: DEUTDEDDXXX.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
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