Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lorenz Malermeister Fassadensanierungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 10642
EUID
DEG1103.HRB10642
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 301/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner
Adresse
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.09.2024 , 08:32 Uhr
Kaufvertrag
09.01.2025
Berichtstermin
19.02.2025
Prüfungstermin
19.02.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lorenz Malermeister Fassadensanierungs-GmbH ist eröffnet. Am 02.09.2024 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Zur Genehmigung des Kaufvertrages vom 09.01.2025 zur Veräußerung des Unternehmens als Ganzes ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Einwendungen gegen die Genehmigung sind bis zum Berichts- und Prüfungsstichtag, Mittwoch, 19. Februar 2025, beim Amtsgericht Cottbus zu erheben. Bei Nichterhebung gilt die Genehmigung nach § 160 InsO als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lorenz Malermeister Fassadensanierungs- GmbH, Schillerstraße 25, 12529 Schönefeld, ist zur Genehmigung des Kaufvertrages vom 09.01.2025 zur Veräußerung des Unternehmens als Ganzes das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Einwendungen sind bis zum Berichts- und Prüfun…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lorenz Malermeister Fassadensanierungs- GmbH, Schillerstraße 25, 12529 Schönefeld, ist zur Genehmigung des Kaufvertrages vom 09.01.2025 zur Veräußerung des Unternehmens als Ganzes das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Einwendungen sind bis zum Berichts- und Prüfungsstichtag, welcher mit dem Eröffnungsbeschluss angesetzt wurde auf Mittwoch, 19. Februar 2025, in schriftlicher Form beim Amtsgericht Cottbus zu erheben. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Genehmigung nach § 160 InsO als erteilt. Die Beschlussunterlagen liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Cottbus, den 14. Januar 2025, Az.: 63 IN 301/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Lorenz Malermeister Fassadensanierungs-GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 10642 CB), Geschäftszweig: Maler- und Lackiererarbeiten jeglicher Art, Fassadensanierung, Schillerstraße 25, 12529 Schönefeld, eingetragener Sitz…
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Lorenz Malermeister Fassadensanierungs-GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 10642 CB), Geschäftszweig: Maler- und Lackiererarbeiten jeglicher Art, Fassadensanierung, Schillerstraße 25, 12529 Schönefeld, eingetragener Sitz: Schönefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Lorenz, Schillerstraße 25, 12529 Schönefeld,
ist heute, am 02.09.2024, um 08.32 Uhr Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 301/24
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.