Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lorenz Malermeister Fassadensanierungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 10642
EUID
DEG1103.HRB10642
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 301/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.09.2024 , 08:32 Uhr
Eröffnung
01.12.2024 , 09:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.01.2025
Berichtstermin
19.02.2025
Prüfungstermin
19.02.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lorenz Malermeister Fassadensanierungs-GmbH ist eröffnet. Am 02.09.2024 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Zur Genehmigung des Kaufvertrages vom 09.01.2025 zur Veräußerung des Unternehmens als Ganzes ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Einwendungen gegen die Genehmigung sind bis zum Berichts- und Prüfungsstichtag, Mittwoch, 19. Februar 2025, beim Amtsgericht Cottbus zu erheben. Bei Nichterhebung gilt die Genehmigung nach § 160 InsO als erteilt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lorenz Malermeister Fassadensanierungs-GmbH ist am 01.12.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war am 02.09.2024 ein vorläufiges Insolvenzverfahren mit Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner als vorläufigem Insolvenzverwalter angeordn…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lorenz Malermeister Fassadensanierungs-GmbH ist am 01.12.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war am 02.09.2024 ein vorläufiges Insolvenzverfahren mit Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner als vorläufigem Insolvenzverwalter angeordnet worden. Der endgültige Insolvenzverwalter ist ebenfalls Herr Dr. Kirchner. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.01.2025 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist auf den 19. Februar 2025 festgesetzt. Zudem ist zur Genehmigung des Kaufvertrages vom 09.01.2025 zur Veräußerung des Unternehmens als Ganzes ein schriftliches Verfahren angeordnet worden, wobei Einwendungen bis zum Berichts- und Prüfungsstichtag erhoben werden können.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lorenz Malermeister Fassadensanierungs- GmbH, Schillerstraße 25, 12529 Schönefeld, ist zur Genehmigung des Kaufvertrages vom 09.01.2025 zur Veräußerung des Unternehmens als Ganzes das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Einwendungen sind bis zum Berichts- und Prüfun…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lorenz Malermeister Fassadensanierungs- GmbH, Schillerstraße 25, 12529 Schönefeld, ist zur Genehmigung des Kaufvertrages vom 09.01.2025 zur Veräußerung des Unternehmens als Ganzes das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Einwendungen sind bis zum Berichts- und Prüfungsstichtag, welcher mit dem Eröffnungsbeschluss angesetzt wurde auf Mittwoch, 19. Februar 2025, in schriftlicher Form beim Amtsgericht Cottbus zu erheben. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Genehmigung nach § 160 InsO als erteilt. Die Beschlussunterlagen liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Cottbus, den 14. Januar 2025, Az.: 63 IN 301/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Lorenz Malermeister Fassadensanierungs-GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 10642 CB), Geschäftszweig: Maler- und Lackiererarbeiten jeglicher Art, Fassadensanierung, Schillerstraße 25, 12529 Schönefeld, eingetragener Sitz…
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Lorenz Malermeister Fassadensanierungs-GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 10642 CB), Geschäftszweig: Maler- und Lackiererarbeiten jeglicher Art, Fassadensanierung, Schillerstraße 25, 12529 Schönefeld, eingetragener Sitz: Schönefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Lorenz, Schillerstraße 25, 12529 Schönefeld,
ist heute, am 02.09.2024, um 08.32 Uhr Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 301/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lorenz Malermeister Fassadensanierungs- GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 10642 CB), Geschäftszweig: Maler- und Lackiererarbeiten jeglicher Art, Fassadensanierung, Schillerstraße 25, 12529 Schönefeld, eingetragener Sitz: Schönefeld, vertreten durch den Geschä…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lorenz Malermeister Fassadensanierungs- GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 10642 CB), Geschäftszweig: Maler- und Lackiererarbeiten jeglicher Art, Fassadensanierung, Schillerstraße 25, 12529 Schönefeld, eingetragener Sitz: Schönefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Lorenz, Schillerstraße 25, 12529 Schönefeld wurde am 01.12.2024, um 09:15 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 04.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, der 19. Februar 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 01.12.2024
Az.: 63 IN 301/24
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