Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Quantum Hydromet GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14673
EUID
DEG1207.HRB14673
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 15/23
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Schlusstermin
21.02.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Quantum Hydromet GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat seine Vergütung gemäß § 2 InsVV sowie Auslagen und Kosten für übertragende Zustellungen festgesetzt, basierend auf einem Vermögenswert von 72.593,21 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Im Verteilungsverzeichnis sind Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 393.308,23 Euro berücksichtigt worden. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 53.364,93 Euro, aus dem noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß § 54 InsO zu bezahlen sind. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Der Schlusstermin nach § 197 InsO ist auf den 21.02.2025 festgelegt. Bis zu diesem Stichtag können Gläubiger Schriftsätze zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, zur Erörterung der Schlussrechnung und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis einreichen. Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung steht den Beteiligten eine befristete Erinnerung von zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 15/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Quantum Hydromet GmbH, OT Ahrensfelde, Dorfstraße 49, 16356 Ahrensfelde ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des In…
3 IN 15/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Quantum Hydromet GmbH, OT Ahrensfelde, Dorfstraße 49, 16356 Ahrensfelde ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden auf Grund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 72.593,21€ nebst der gesetzlichen Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 200,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Frankfurt (Oder), 15. Januar 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 15/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Quantum Hydromet GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14673), OT Ahrensfelde, Dorfstraße 49, 16356 Ahrensfelde, eingetragener Sitz: Ahrensfelde, vertreten durch den Geschäftsführer sind in dem Verteilungsverzeichnis Forderungen der Inso…
3 IN 15/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Quantum Hydromet GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14673), OT Ahrensfelde, Dorfstraße 49, 16356 Ahrensfelde, eingetragener Sitz: Ahrensfelde, vertreten durch den Geschäftsführer sind in dem Verteilungsverzeichnis Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 393.308,23 EUR berücksichtigt. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 53.364,93 EUR. Aus diesen Geldern müssen noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß § 54 InsO bezahlt werden. Die Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO hingewiesen.
Frankfurt (Oder), 15. Januar 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Quantum Hydromet GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14673), OT Ahrensfelde, Dorfstraße 49, 16356 Ahrensfelde, eingetragener Sitz: Ahrensfelde, vertreten durch den Geschäftsführer wird der Schlussverteilung zugestimmt. Stichtag, der dem Schlusste…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Quantum Hydromet GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14673), OT Ahrensfelde, Dorfstraße 49, 16356 Ahrensfelde, eingetragener Sitz: Ahrensfelde, vertreten durch den Geschäftsführer wird der Schlussverteilung zugestimmt. Stichtag, der dem Schlusstermin (§ 197 InsO) entspricht, ist der 21.02.2025. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Schriftsätze betreffend die
- Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen,
- Erörterung der Schlussrechnung des Verwalter und zur
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
einreichen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung Der Verwalter liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus.
Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung ist das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gegeben. Die befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
3 IN 15/23
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 15.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Quantum Hydromet GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14673), OT Ahrensfelde, Dorfstraße 49, 16356 Ahrensfelde, eingetragener Sitz: Ahrensfelde, vertreten durch den Geschäftsführer wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich a…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Quantum Hydromet GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14673), OT Ahrensfelde, Dorfstraße 49, 16356 Ahrensfelde, eingetragener Sitz: Ahrensfelde, vertreten durch den Geschäftsführer wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 14.11.2024 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 15/23
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 10. Oktober 2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 15/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Quantum Hydromet GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14673), OT Ahrensfelde, Dorfstraße 49, 16356 Ahrensfelde, eingetragener Sitz: Ahrensfelde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Frey, Babelsberger Straße 49,…
3 IN 15/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Quantum Hydromet GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14673), OT Ahrensfelde, Dorfstraße 49, 16356 Ahrensfelde, eingetragener Sitz: Ahrensfelde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Frey, Babelsberger Straße 49, 10717 Berlin wird das Verfahren aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist (§ 200 Absatz 1 InsO).
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gegeben. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder). Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), den 17.7.2026
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