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Insolvenzprofil
LOT-Theater e.V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig VR 3808
EUID
DEP1103.VR3808
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
IN 101/24 c
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.04.2024 , 12:22 Uhr
Eröffnung
31.05.2024 , 11:23 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.07.2024
Berichtstermin
14.08.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
14.08.2024 , 10:00 Uhr
Masseunzulänglichkeit angezeigt
15.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des LOT-Theater e.V. ist am 31.05.2024 eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 09.04.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Dieser ist auch als Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren tätig. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.07.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 14.08.2024 angesetzt. Am 22.07.2024 ist Rechtsanwalt Christian Hausherr zum Sonderinsolvenzverwalter ernannt worden, um die Forderung des Dr. Franc Zimmermann zu prüfen. Am 15.08.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des LOT-Theater e.V. ist am 31.05.2024 eröffnet worden. Zum vorläufigen und späteren Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann bestellt. Am 09.04.2024 war bereits die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des LOT-Theater e.V. ist am 31.05.2024 eröffnet worden. Zum vorläufigen und späteren Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann bestellt. Am 09.04.2024 war bereits die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.07.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 14.08.2024 angesetzt. Am 22.07.2024 wurde Rechtsanwalt Christian Hausherr als Sonderinsolvenzverwalter zur Prüfung der Forderungen der Freien Spiel Stätten Braunschweig gGmbH ernannt. Am 15.08.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 101/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des LOT-Theater e.V., Kaffeetwete 4a, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, VR 3808), vertr. d.: Stefani Theis, Hochofenstraße 10, 38871 Ilsenburg (Harz), (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter am 15.08.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolve…
272 IN 101/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des LOT-Theater e.V., Kaffeetwete 4a, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, VR 3808), vertr. d.: Stefani Theis, Hochofenstraße 10, 38871 Ilsenburg (Harz), (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter am 15.08.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Braunschweig, 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 101/24 c: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des LOT-Theater e.V., Kaffeetwete 4a, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, VR 3808), vertr. d.: Stefani Theis (Geschäftsführerin), ist am 09.04.2024 um 12:22 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen …
272 IN 101/24 c: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des LOT-Theater e.V., Kaffeetwete 4a, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, VR 3808), vertr. d.: Stefani Theis (Geschäftsführerin), ist am 09.04.2024 um 12:22 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Löwenwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531-180535-0, Fax: 0531-180535-20, E-Mail: franc.zimmermann@mfp-law.com, Internet: www.mfp-law.com bestellt worden.
Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 10.04.2024
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http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 101/24 c: Über das Vermögen des LOT-Theater e.V., Kaffeetwete 4a, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, VR 3808), vertr. d.: Stefani Theis, Hochofenstraße 10, 38871 Ilsenburg (Harz), (Geschäftsführerin), ist am 31.05.2024 um 11:23 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr…
272 IN 101/24 c: Über das Vermögen des LOT-Theater e.V., Kaffeetwete 4a, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, VR 3808), vertr. d.: Stefani Theis, Hochofenstraße 10, 38871 Ilsenburg (Harz), (Geschäftsführerin), ist am 31.05.2024 um 11:23 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Löwenwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531-180535-0, Fax: 0531-180535-20, E-Mail: franc.zimmermann@mfp-law.com, Internet: www.mfp-law.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.07.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 14.08.2024, 10:00 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 05.06.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 101/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des LOT-Theater e.V., Kaffeetwete 4a, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, VR 3808), vertr. d.: Stefani Theis, (Geschäftsführerin), ist Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgaben…
272 IN 101/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des LOT-Theater e.V., Kaffeetwete 4a, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, VR 3808), vertr. d.: Stefani Theis, (Geschäftsführerin), ist Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann als Insolvenzverwalter über das Vermögen Freie Spiel Stätten Braunschweig gGmbH angemeldeten Forderung/en.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 22.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 101/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des LOT-Theater e.V., Kaffeetwete 4a, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, VR 3808), vertr. d.: Stefani Theis, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütung…
272 IN 101/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des LOT-Theater e.V., Kaffeetwete 4a, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, VR 3808), vertr. d.: Stefani Theis, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag Sonderinsolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Braunschweig, 21.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 101/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des LOT-Theater e.V., Kaffeetwete 4a, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, VR 3808), vertr. d.: Stefani Theis, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschwe…
272 IN 101/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des LOT-Theater e.V., Kaffeetwete 4a, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, VR 3808), vertr. d.: Stefani Theis, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß RVG
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse an den Sonderinsolvenzverwalter.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.08.2024 beantragte der Sonderinsolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung wurde gemäß §§ 2 II, 13, 14 RVG in Verbindung mit § 5 InsVV und mit einer 1,3 Geschäftsgebühr festgesetzt nach dem Gegenstandswert der zu erwartenden Quotenzahlung in Höhe von 25.379,59 EUR auf die geprüfte Forderung.
I.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus Nr. 7002 VV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus Nr. 7008 VV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 16.09.2024
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